Internet Passwort
Fragestellung
Wie kann ich gegen die 3-fache Veröffentlichung meines Passwortes in der Mail eines Online-Händlers vorgehen bzw. Forderungen stellen unter konkreten Hinweisen auf die aktuelle Gesetzeslage?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sollten die Gegenseite schriftlich per Einschreiben auffordern, es zu unterlassen, Ihr Passwort Dritten mitzuteilen.
Wenn dies weiterhin geschehen sollte, könnten Sie eine Unterlassungsklage gegen die Gegenseite anstrengen.
Wenn Sie darüber hinaus deswegen einen Schaden erlitten haben sollten, können Sie diesen Schaden unter Hinweis auf § 9 Bundesdatenschutzgesetz geltend machen:
"Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die selbst oder im Auftrag personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, haben die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften dieses Gesetzes, insbesondere die in der Anlage zu diesem Gesetz genannten Anforderungen, zu gewährleisten. Erforderlich sind Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht."
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
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