Inkasso
Fragestellung
Hallo,
ich wurde telefonisch kontaktiert zwecks einer Mastercard,da wir nach Marokko in Urlaub fahren habe ich zugesagt.Ich sollte 98,00 Euro Nachnahme zahlen,habe dies aber nicht gezahlt.
Nun bekomme ich ohne vorherige Mahnung einfach einen Inkassobrief über 181,30 Euro.
Wie soll ich mich nun verhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Kreiselmeier
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Fall, den Sie schildern, ist mir bekannt. VeriPay bietet Kreditkarten an. Bei der Bestellung ist in der Regel kein Hinweis darauf, dass derart hohe Beträge durch den Verbraucher zu zahlen sind. Es wird bei Zugang der Kreditkarte ein Nachnahmebetrag gefordert, der vermeintlich zu zahlen sei.
Sodann wird der Betrag nach meiner Kenntnis durch ein Inkasso in Höhe von 181,30 Euro eingefordert und eingetrieben. Das Euro Collect Inkasso macht diese, wie es scheint, ohne detaillierte Prüfung, geltend und schlägt die eigenen Gebühren noch oben drauf.
Ich gebe Ihnen zunächst einmal Recht, Sie sollten eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
Darüber hinaus empfehle ich, den Betrag nicht zu zahlen, wenn Sie eine solche hohe Nachnahmegebühr mit dem Unternehmen nicht vereinbart haben. Über die Kosten hätten Sie bei Vertragsschluss aufgeklärt werden müssen. Das ist Ihrer Schilderung nach nicht geschehen. Daher sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet derart hohe Kosten zu tragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Sollten die genannten Unternehmen die Forderung weiterhin gegen Sie eintreiben, stehe ich Ihnen gerne im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung zur Verfügung, wenn Sie Interesse haben. Hierzu müssten Sie mich direkt kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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Mit freundlichen Grüßen
Kreiselmeier
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage:
Auch telefonisch Verträge können grundsätzlich wirksam sein, wenn keine Schriftform vorgeschrieben ist. Wenn diese Vereinbarung auch die 98,00 Euro Kosten für die Nachnahme enthalten hat, dann können auch die Gegenstand des Vertrags geworden sein. Allerdings wird Ihnen das Unternehmen dies kaum nachweisen können.
Gruß
dieses Gespräch wurde aber aufgezeichnet.
Mit freundlichen Gruß
Kreiselmeier
in der Regel sind diese Aufzeichnung unzulässig und daher als Beweise nicht verwertbar.
Gruß