Immobilienverkauf
Fragestellung
Verkauf von Immobilien, die länger als 10 Jahre im Bestand sind. Ziemlicher Einsatz zur Änderung des Bebauungsplans.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Wenn Sie Ihre Immobilien im Privatvermögen halten, dann ist der Veräußerungsgewinn (-verlust) steuerlich nicht relevant. Haben Sie die Immobilien im Betriebsvermögen, spielt die Dauer des Besitzes keine Rolle. Dann sind Gewinne/Verluste immer steuerlich relevant.
Wie ist es in Ihrem konkreten Fall? Welche genauen Fragenstellungen ergeben sich für Sie?
Welche Bedeutung hat für Sie der Einsatz für die Änderung des Bebauungsplans? Kosten? Minderung des Erlöses? Änderung der Nutzungsmöglichkeiten für Sie?
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater aus Bielefeld
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