Immobilien
Fragestellung
Mein Mann hat während der Ehe mit Bankkredit ein Gewerbegrundstück gekauft,
in welchem sich eine Tischlerei befindet.Ansonsten besitzen wir noch gemeinsam ein Eigenheim( von mir bewohnt) und ein Mietshaus.
Wie wird das Gewerbegrundstück bei Scheidung bewertet?
Ich werde im Eigenheim bleiben, er soll das Mietshaus bekommen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:
Soweit Ihr Mann im Grundbuch des Gewerbegrundstücks als Alleineigentümer eingetragen ist, ist das Grundstück auch bei ihm in das Endvermögen einzustellen, erhöht seinen Zugewinn und somit auch den Ausgleich den Ihr Mann an Sie zu bezahlen hat.
Noch vorhandene Darlehensverbindlichkeiten dagegen sind ebenso in das Endvermögen einzutragen, mindern das Endvermögen und somit auch den Zugewinn.
Die Bewertung des Grundstücks erfolgt nach dem Verkehrswert.
Ausschlaggebend ist der Wert den das Grundstück (mit dem Gebäude) zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages hat.
Soweit Sie sich nicht auf den Wert des Grundstücks einigen können, kann die Bewertung nur durch einen Sachverständigen erfolgen, der nach einer Begehung des Grundstücks eine Bewertung vornehmen wird.
Was das Sachverständigengutachten anbelangt so hat er verschiedene Ermittlungsverfahren zur Auswahl um den Verkehrswert zu bestimmen: das Vergleichsverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren.
Das Vergleichswertverfahren (§§ 15 – 16 ImmoWertV) orientiert sich an gezahlten Preisen für vergleichbare Objekte.
Das Ertragswertverfahren (§§ 17 – 20 ImmoWertV) orientiert sich an zu erwartenden Überschüssen, die aus dem zu bewertenden Objekt erzielt werde
Das Sachwertverfahren (§§ 21 – 23 ImmoWertV) orientiert sich an Kosten, die in der Vergangenheit für das zu bewertende Objekt angefallen sind.
Das Ertragswertverfahren wird Erfahrungsgemäß in den meisten Fällen von den Gutachtern angewendet.
Wenn Sie sich mit Eigenheim und Mietshaus schon geeinigt haben, dann würde es sich anbieten gemeinsam einen Gutachter zu beauftragen der den Wert des Gewerbegrundstücks ermittelt, damit Sie die Auseinandersetzung dieses Grundstücks noch in Ihre Vereinbarung einfügen können und somit einen gerichtlichen Streit zur Gänze vermeiden können.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
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