Hausgeldabrechnung überprüfen
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Lemmer,
ich habe mein Gebot wie von Ihnen gewünscht erhöht.
Ich benötige eine genaue Hausgeldabrechnung mit einer detaillierten Auflistung der Mängel.
Mir sind folgende Punkte aufgefallen:
1. Sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Wohngebäudeversicherung wurde nur der halbjährliche
Betrag in die Abrechnung miteinbezogen.
2. Die Minolrechnung betrifft das komplette 2-Familienhaus, der Betrag wurde aber nicht geteilt, sondern
nur bei uns abgerechnet.
3. In der Minolabrechnung ist die Flächenaufteilung nicht korrekt.
4. Im Gegensatz zu früher (siehe Abrechnung 2002-2003) enthält die Hausgeldabrechnung 2012-2013
keine Stromkostenpauschale für Heiz- und Trockenraum bzw. Heizung (Fernwärme).
Mit freundlichen Grüßen
H. Pfister
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Frank Phileas Lemmer
Sehr geehrter Ratsuchender,
nach erster Durchsicht aller zur Verfügung gestellten Unterlagen unter Berücksichtigung Ihrer Fragestellung möchte ich vorab - um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden - noch einige Punkte klären.
Sie erhalten im Anschluss meine Ausführungen rechtzeitig per E-Mail; bitte teilen Sie mir hierzu Ihre E-Mail-Anschrift mit (als Kommentar oder an: anwalt@anwalt-plus.com).
Soweit ersichtlich, handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit 3 Wohnungen und 2 Eigentumsparteien. Offenbar ist als Verwalter der Eigentümer mit den zwei Wohnungen bestellt worden ?
In der Teilungserklärung wurde zur Aufteilung der Kosten lediglich auf § 16 WEG verwiesen, wonach die Kosten, mit Ausnahme der Heizungs- und Warmwasserkosten (diese richten sich nach den §§ 3, 7 ff. HeizkostenV) im Verhältnis der Miteigentumsanteile (MEA) aufzuteilen sind.
Meine Frage hierzu ist, ob die obigen Annahmen zutreffen, und, ob es zu der Kostenaufteilung abweichende Beschlüsse gibt. Es wäre hier durchaus denkbar, dass z.B. die nicht verbrauchsabhängigen Heizungs- und Warmwasserkosten nach Nutzfläche oder aber nach Wohnfläche oder nach MEA abzurechnen sind.
Wer hat die als Anlage von Ihnen beigefügte "Nebenkostenabrechnung" 2012/2013 erstellt ? Nebenkostenabrechnungen gibt es nur im Mietrecht.
Abschließend hätte ich von Ihnen gern noch gewusst, ob es zutrifft, dass Sie die als Nebenkostenabrechnung bezeichnete Hausgeldabrechnung des Verwalters korrigiert haben möchten. Bitte lassen Sie mir noch die Abrechnung aus 2001/2012 zukommen.
Gibt es bereits Korrespondenz ? Wenn ja, so benötige ich diese ebenfalls.
Vielen Dank !
Freundliche Grüße
Frank Phileas Lemmer, Rechtsanwalt
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