Handwerksbetrieb, Inhaberdarlehen
Fragestellung
Ich bin geschäftsführender Gesellschafter eines kleinen Handwerksbetriebes. Möchte die Liquidität des Betriebes etwas verbessern. Meine Lebensgefährtin stellt mir einen Betrag zur freien Verfügung. Diese Summe möchte ich für das Darlehen verwenden.
Falls einmal die Frage nach der Herkunft des Betrages gestellt wird, kann ich anhand der Überweisung belegen,daß mir das Geld geschenkt wurde. Die Frage lautet: Muß meine Lebensgefährtin dann auch noch damit rechnen die Herkunft des Betrages belegen zu müssen ?
Wenn ja, kann man sagen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, das so etwas passiert?
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen.
Ihrem Vortrag nach planen Sie Ihrer GmbH ein Gesellschafterdarlehen zu geben. Die Mittel hieraus erhalten Sie durch Schenkung Ihrer Lebensgefährtin.
Sinnvoll, zur besseren Dokumentation, wäre ein schriftlicher Schenkungsvertrag.
Hier wäre allenfalls zu beachten, dass unter Ihnen lediglich ein Freibetrag von 20.000,00 EUR bzgl. der Schenkungssteuer besteht. Sollte Ihnen also Ihre Lebensgefährtin mehr als 20.000,00 EUR zur Verfügung stellen, so wäre dieser Mehrbetrag mit Ihrem persönlichen Steuerbetrag zu versteuern.
Wird der Freibetrag überschritten, so wäre hier die Schenkung gegenüber dem Finanzamt offen zu legen. Hat Ihre Lebensgefährtin in der Vergangenheit kein Vermögen gegenüber dem Finanzamt erklärt und ist plötzlich erhebliches Barvermögen vorhanden, so ist es denkbar, dass das Finanzamt Nachforschungen anstellt.
Die Herkunft der Mittel wird Ihre Lebensgefährtin ohne Veranlassung nicht nachweisen müssen.
Ich sehe im Allgemeinen aber nur eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Lebensgefährtin gefragt werden sollte, woher die Mittel stammen.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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