Handwerkerleistungen absetzen
Fragestellung
Guten Tag,
mich bewegt folgende Frage:
Wir sind Rentner und haben ein Haus in Spanien, leben dort auch einen Teil des Jahres. Wir vermieten das Haus nicht - nutzen es nur alleine.
Steuererklärung machen wir auch in Deutschland.
Können wir z.B. Gartenpflege, Reparturen am und im Haus, oder Malerarbeiten von der Steuer absetzen?
Für eine Antwort bedanke ich mich und grüße freundlich
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für Ihre Frage!
Im § 35a EStG ist ganz klar und eindeutig geregelt, dass die Handwerkerleistungen auch steuerlich begünstigt sind, "wenn ... die Handwerkerleistung in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen oder – bei Pflege- und Betreuungsleistungen – der gepflegten oder betreuten Person ausgeübt oder erbracht wird."
Sie können also die Arbeitsstunden/Lohnanteil aus den Gartenarbeiten, Maler etc. steuerlich in Ihre deutschen Erklärung berücksichtigen.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater aus Bielefeld
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Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Danke und gerne wieder!
Gilt das auch für Medikamenten- und Arztkosten, die nicht vollständig von der Krankenkasse ersetzt werden?
Freundliche Grüße
Das gilt auch für Medikamente und Arztkosten. Bedenken Sie, dass Sie eine zumutbare Eigenbelastungsgrenze üvberschreiten müssen, bevor sich diese Beträge tatsächlich steuerlich mindernd auswirken.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
vielen Dank für die Antwort. Nun ist alles klar.
Weiterhin viel Erfolg und
freundliche Grüße