Hamburg Nachbar,s Hecke
Fragestellung
Guten Morgen ,
Altzustand : Hecke ,paragr. 921, Hamburg , .
Breite gesunde Hainbuchen-Hecke, 60 m lang 2,00 hoch , unser Anteil 16 m ,.. wurde -mit Ausnahmegen.des Naturschutzes , total entfernt. (warum ist nicht geklärt,. Die Akteneinsicht haben wir noch nicht erh. , wegen lfd. Verfahren
Die Auflage der mit Ersatzpflanzung , Eiben wurde gemacht .
Streitpunkt : ZUSÄTZLICH !!! einen 2,00m hohen Stahlgitterzaun !! ( Hühnerkäfig ) hier nirgends,
und einfach unverschämt, .. auf die Grenze.
Frage : Durfte er das, und besteht noch Paragrap 921 ?? , oder konnte er jetzt " machen was er will ??
Danke
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
Die Hecke stellte offenbar die gemeinschaftliche Grenzanlage dar, die gemäß § 921 BGB nicht von einer Partei alleine beseitigt werden durfte.
Der von Ihnen erwähnte 2 Meter hohe Stahlgitterzaun ist offensichtlich nicht ortsüblich, da Sie mitteilen, so etwas sei nirgends zu finden.
In Hamburg existiert leider kein Nachbarrechtsgesetz, so dass allein die BGB-Vorschriften gelten, die allerdings nicht sehr ergiebig sind.
Gemäß § 1004 BGB haben Sie dann einen Anspruch auf Beseitigung dieser eigenmächtig vom Gegner errichteten Grenzbebauung, wenn es sich um eine Beeinträchtigung Ihres Eigentums handelt.
Eine Einfriedigung, die nicht ortsüblich ist, stellt nicht etwa schon deshalb und als solche eine Beeinträchtigung der Eigentumsrechte des angrenzenden Nachbar dar, solange sie diesen nicht an einer entsprechenden oder angemessenen Nutzung seines eigenen Grundstücks hindert.
Solange Sie also "nur" optische Gründe anzuführen wissen, haben Sie leider keinen Beseitigungsanspruch.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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Vielen Dank, noch nicht ganz klar für mich...
Letztlich war die Frage ,
..ist paragraph BGB 921, 922, (der galt solange bis die Heckenentfernung vom Naturschutz erlaubt wurde ,) ..nach Enternen ,und Neupflanzung ,immer noch geltendes Recht. ??
oder dadurch einfach gestorben .
vielen dank
Mit freundlichen Grüßen aus HH, Birgit Haller
Mit freundlichen Grüßen