Hagelversicherung
Fragestellung
Durch einen schweren Hagelsturm wurde unser Hausdach zerstört. Ein Sachverständiger der Versicherung war vor Ort und hat eine (unrealistisch niedrige) Einschätzung gemacht mit dem mündlichen Hinweis, es werde bezahlt was dann tatsächlich notwendig werde. `
Als ein Dachdecker später das ganze angeschaut und einen Kostenvoranschlag gemacht hat, belief sich der Schaden deutlich höher. Den Kostenvoranschlag haben wir der Versicherung eingereicht, die Versicherung war einverstanden und wir haben den Dachdecker beauftragt, das Dach entsprechend zu reparieren.
Während der Reparatur zeigten sich allerdings noch weitere Schäden, die vorher nicht zu erkennen waren, und die Reparatur wurde nochmals deutlich höher. Leider reichten wir die tatsächliche Rechnung dann erst 2 Monate später ein, das Dach war zu diesem Zeitpunkt bereits repariert.
Die Versicherung hat diese weitere Erhöhung nun nicht mehr erstattet mit der Begründung, wir hätten die nochmals höheren Kosten genehmigen lassen müssen und zwar zeitnah.
Ist das korrekt oder haben wir noch Chancen, die zusätzlichen Kosten erstattet zu bekommen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
ich stelle hier noch einmal meine Rückfrage vom 20.03. ein, die Sie offenbar noch nicht gelesen hatteN.
Guten Tag,
um welchen Mehrbetrag handelt es sich bitte? Und wie hoch ist der Gesamtschaden bitte?
Was steht in den Bedigungen Ihrer Versicherung bezüglich der Einreichung von Rechnungen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin
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was steht in Ihren Versicherungsbedingungen zu der Frage, wann Sie die Kosten hätten mitteilen müssen?
Die Zusage der Versicherung betrifft tatsächlich den gemeldeten Schaden, +/-. Ein Mehraufwand von 9.000 Euro ist ganz erheblich.
Wichtig ist hier, in die Bedingungen zu schauen, was mit "zeitnah" gemeint ist.
Leider kann ich Ihnen ohne diese Bedinungen zu kennen, aktuell nicht weiter helfen. Da ich Sie derzeit lediglich berate, aber nicht die Vertretung in der Sache übernommen habe (dies ist nur außerhalb dieser Plattform über die Kanzlei möglich), kann ich auch keinen Kontakt zur Versicherung für Sie aufnehmen, um eine Klärung zu erreichen.
Sprich, aktuell habe ich nur die Informationen, die Sie mir geschrieben haben und mit diesen kann ich Ihre Frage noch nicht beantworten. Deshalb die Bitte in die Vertragsbedingungen zu schauen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin