Häusliches Arbeitszimmer - Einkommensteuererklärung
Fragestellung
Tätigkeit: Technischer Vertriebsberater für komplexe Software
Bis zum Jahr 2012 wurden Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt (bisher max 1250 pro Jahr), das wir jedoch seit 2013 als Jugendzimmer für den Sohn brauchen. Deshalb haben wir im Keller einen Raum so umgebaut (grösseres Fenster, neuer Bodenbelag, zusätzliche Dämmung), dass er als Arbeitszimmer genutzt werden kann. Insgesamt wurden dafür ca. 10.000 Euro aufgewendet. Zusätzlich fand 2013 ein Jobwechsel statt, so dass nur noch entweder zuhause gearbeitet wird ( es wird alles über Telefon- und Webkonferenzen vom häuslichen Arbeitsplatz aus erledigt, auch Meetings mit Kollegen, Kunden und Vorgesetzten) oder es werden Termine bei Kunden vorort durchgeführt. D.h. das häusliche Arbeitszimmer stellt den absoluten Mittelpunkt der Tätigkeit dar. Die betreffende Firma ist im Ausland und hat in Deutschland nur ein kleines Vertriebsbüro, das 500 km weit von uns entfernt liegt.
Wir möchten nun die Umbaukosten für das Arbeitszimmer möglichst optimal bei der Steuer 2013 und ggf. weitere Jahre ansetzen. Welche Möglichkeit haben wir? Haushaltsnahe Handwerkerleistungen sind bereits ausgeschöpft ohne diesen Umbau.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
bei dem Arbeitszimmer kommt es im wesentlichen darauf an, dass der qualitative und quantitative (zeitlich) Schwerpunkt in diesem Zimmer liegt.
Durch den Wechsel des Arbeitsplatzes könnte eine Änderung eingetreten sein. Von Bedeutung ist auch die reisekostenrechtliche Zuordnung des Arbeitgebers.
In Ihrem Fall könnte ab 2013 der Vollabzug möglich sein. Ich würde dann versuchen die Erhaltungsaufwendungen auf 5 Jahre zu verteilen, das führt normaler weise zu dem günstigsten Ergebnis. Das Finanzamt ist bemüht Herstellungskosten anzunehmen, wenn z. B. 1 m² hinzugekommen ist, weil eine Tür versetzt wurde oder etwas eingebaut wurde, was vorher nicht da war, z. B. eine Heizung. Dann beträgt die Abschreibung nur noch 2% pro Jahr.
Wenn der Arbeitgeber jedoch ein häusliches Arbeitszimmer fordert, steht in erster Linie er in der Verantwortung diesen Raum auszustatten. Evtl. haben Sie einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Übernahme der Kosten durch Ihren Arbeitgeber!
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
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