Grundstücksverkauf
Fragestellung
Hallo Herr Balluff,
ich habe folgende Situation.
Ich hatte vor 2 Jahren ein Haus gebaut, welches als 5 Familienhaus konzipiert wurde.
Im Endeffekt habe ich vier Wohnungen verkauft und die größte für mich behalten.
Folge war aber - wurde darauf leider nicht hingweisen - dass ich gewerblich mit Grundstücken gehandelt habe. So jedenfalls dann der Steuerberater.
Nun möchte ich mein altes Haus, welches ich zwischenzeitlich vermietet hatte, verkaufen.
Das Haus habe ich schon über 10 Jahre.
Ist der Verkauf dank Spekulationsfrist steuerfrei oder fällt das nun auch unter den gewerblichen Grundstückshandel?
Freundliche Grüße und vielen Dank im Voraus.
N.S.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie innerhalb von fünf Jahren seit Erwerb der Immobilie mehr als drei Wohnungen veräußern, wird dies als gewerblicher Grundstückshandel angesehen.
Hingegen ist die Veräußerung von langfristig zu Wohnzwecken vermieteten sowie von nicht nur vorübergehend zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objekten regelmäßig nicht geeignet, einen gewerblichen Grundstückshandel zu begründen.
Wenn ich es richtig verstehe, haben Sie die vier übrigen Häuser/Wohnungen zeitnah zum Erwerb veräußert. In dem Moment waren die Häuser noch nicht vermietet, wovon ich ausgehe. Diese vier Objekte sind Gegenstand des gewerblichen Grundstückshandels.
Ein Haus, das zu privaten Wohnzwecken genutzt worden ist (langfristig) wäre nicht einzubeziehen. Ich verstehe es jedoch so, dass Sie es lediglich für sich behalten haben und darin nicht gewohnt haben. Insofern würde ich das Haus als Teil des gewerblichen Handels ansehen. Etwas anderes würde gelten, wenn Sie das Haus durchgehend langfristig vermietet haben. Dieses Objekt wäre nicht in den Grundstückshandel einzubeziehen (vgl. BMF-Schreiben vom 26.03.2004, Rz. 32). Wenn in der Folge für dieses Objekt die 10-Jahres-Frist abgelaufen ist, kann es auch steuerfrei veräußert werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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die Sache bedarf scheinbar der Klarstellung:
Das Mehrfamilienhaus habe ich vor zwei Jahren gebaut. 5 Wohnungen. Eine davon habe ich immer noch. Es ist seit ca. 2 Jahren mein neuer Wohnsitz. Die Veräußerung der 4 anderen Wohnungen führte zum gewerblichen Grundstückshandel.
Und darum geht es:
Davor wohnte ich in meinem eigenen Haus, was ich schon länger als 10 Jahre besitze und auch nach dem Umzug ins Mehrfamilienhaus behalten habe.
Dieses möchte ich nun aber verkaufen.
Die Frage ist also, ob dieses alte Haus, welches im Wert gestiegen ist, nun ebenfalls, obwohl ich es schon 10 Jahre habe, mit zum gewerblichen Grundstückshandel gezählt wird.
Grüße
N.S.
Das Haus, das Sie durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben (bis vor zwei Jahren), gehört nicht zum gewerblichen Grundstückshandel.
Sie können es steuerfrei veräußern.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff