Grundstücksverkauf
Fragestellung
Hallo, mein unbebautes Grundstück in Brandenburg ist ab notariellem Kaufvertrag jetzt für über 10 Jahre in meinem Besitz. Das Grundstück soll nun geteilt werden. Der vordere Teil wir nächsten Monat verkauft und der hintere Teil bleibt in meinem Besitz.. Auf den hinteren sowie vorderen Teil wird von dem gleichen Bauträger ein Haus gebaut und nach Fertigstellung soll das hintere Grundstück von mir und das Haus von dem Bauträger in 2016 verkauft werden.
Frage: ist das steuerlich für mich ohne Risiko? Denn würde ich in einem Stück verkaufen wäre auf jeden Fall alles steuerfrei.
Für die Bebauung des hinteren Teils möchte der Bauträger eine schriftliche Erlaubnis von mir? Im Gegenzug bekomme ich nichts? Welche rechtlichen Folgen ergeben sich für mich mit dem Bau und wie bekomme ich die vereinbarten 150T? Welche Vereinbarung für meine 150T kann ich treffen ohne einen notariellen Kaufvertrag mit dem Bauträger abzuschlißen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
JN
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Soeren Liebig
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für das informative Telefonat. Nach der Prüfung des Sachverhalts bin ich zu folgender Lösung gekommen.
Eine Spekulationssteuer entsteht bei dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt nicht.
Sie haben das Grundstück seit über 10 Jahren im Besitz. Die Teilung das Grundstücks und der spätere Verkauf ändern daran nichts. Das gleiche gilt für die Tatsache der Bebauung des Grundstücks (hinteres Grundstück). Zusammengefasst: Weder beim Verkauf des vorderen Grundstücks noch beim Verkauf des hinteren Grundstücks mit Haus entstehen Steuern.
zu Frage 1: Hier sollten Sie wie besprochen, den Verkauf des vorderen Grundstücks von der Erteilung einer Baugenehmigung für das hintere Grundstück abhängig machen.
zu Frage 2: Wenn Sie so verfahren wie mündlich beschrieben, gehört Ihnen das zu bauende Haus auf dem hinteren Grundstück, das bedeutet, Sie bestimmen den Kaufpreis und die Bedingungen des Verkaufs. Ein Eigentumsübergang im Grundbuch erfolgt erst, wenn Sie Ihren Kaufpreis für das Grundstück erhalten haben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
mit freundlichen Grüßen
Sie haben eine Frage im Bereich Vertragsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
zur Beantwortung Ihrer Frage benötige ich noch Zeit bis morgen 12.00 Uhr. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
verstehe ich den nachfolgenden Sachverhalt richtig?
Sie besitzen ein unbebautes Grundstück seit 10 Jahren. Dieses Grundstück wird geteilt und Sie verkaufen den vorderen Teil des Grundstücks an einen Bauträger. Beide Teile des Grundstücks sollen mit jeweils einem Haus von dem Bauträger bebaut werden. Nach Fertigstellung 2016 wollen Sie Ihr hinteres Grundstück mit dem Haus verkaufen. Der Bauträger will für die Bebauung Ihres Grundstücks (hinterer Teil) eine schriftliche Erlaubnis? Für was wurden 150.000,00 EUR vereinbart?
Nach Beantwortung der Fragen kann ich Ihnen bis morgen 16.00 Uhr Ihre Fragen beantworten.
Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
ja ich besitze das Grundstück seit 10 Jahren, nein der vordere Teil wird von mir an einen privaten Käufer verkauft, ja der Bauträger baut beide Häuser, nein in 2016 oder früher will ich nur das hintere Grundstück verkaufen wo dann eventuell schon das Haus steht, findet der Bauträger früher einen Käufer steht bei Grundstücksverkauf noch kein Haus, ja der Bauträger möchte eine schriftliche Erlaubniss für die Bebauung des hinteren Grundstücks, der Kaufpreis für den vorderen und hinteren Teil ist jeweils 150T€
Folgende Sorgen/Probleme habe ich mit dieser Konstellation:
1.die Teilung wir vollzogen, der Käufer vorne hat gekauft und aus welchen Umständen auch immer wir die Baugenehmigung für den hinteren Teil nicht erteilt, ich hätte ein wertloses Stück Land, wie kann ich das verhindern
2. nur mündlich sind die 150T€ für den hinteren Teil vereinbart, wie kann ich das absichern und wem gehört das gebaute Haus auf dem hinteren Grundstück nach Erteilung der Erlaubnis meinerseits zum Bauen
3. laufe ich Gefahr einer Aberkennung der Steuerfreit bei dieser Verkaufsvariante
Sie werden sich sicher fragen warum macht der das eigentlich so und verkauft nicht in einem Stück für etwas weniger Geld? Der Bauträger ist mein Nachbar und Freund und der Kunde für den vorderen Teil bringt diverse neue Kunden und ich habe ihm die Erlaubnis (mündlich) zur Vermarktung des Grundstücks gegeben. Ich war mir nicht bewusst welche Risiken das für mich mit sich bringt.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
JN
vielen Dank für die Information. Ich würde gern mit Ihnen nochmals telefonieren, um sicherzustellen dass ich alles richtig verstehe. Wäre es möglich, dass wir 19.00 Uhr heute telefonieren?
Viele Grüße
meine Telefonnummer ist 01708906315. VG
ich werde Sie um 19 Uhr anrufen.
MfG
JN