Grunderwerbsteuer auf Baukosten vermeiden
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir kaufen zuerst ein Grundstück, danach schließen wir einen Bauwerkvertrag ab. Soweit wir wissen, sind der Verkäufer des Grundstücks und die Baufirma miteinander rechtlich nicht verbunden.
Unser Ziel: auf jeden Fall die Grunderwerbsteuer auf Boden zu beschränken.
Es stellen sich folgenden Fragen:
1. Würden Sie einen Satz (Klausel) empfehlen, den wir in den Grundstückskauf und/oder Bauwerkvertrag einbauen können? (" Der Verkauf des Grundstücks erfolgt ohne Bauträgerbindung" o.ä)
2. Welchen zeitlichen (Mindest)Abstand zwischen zwei Verträgen würden Sie empfehlen?
3. Da wir die Finanzierung sowohl für das Grundstück als auch für Baukosten in einer Summe beantragen, kann das Finanzamt dies als "Verknüpfung" des Grundstückskaufs und des Bauvorhabens ansehen?
4. Irgendwelche andere "Vorsichtsmaßnahmen", die wir beachten müssen?
Vielen Dank im Voraus.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Zu Ihren Fragen:
ad 1) Die Klausel schadet nicht, ist aber nicht erforderlich, weil Sie aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben keinen steuerschädlichen Verbundkaufvertrag abschließen werden.
ad 2) Der Kaufvertrag für das Grundstück und für den Bauvertrag, da nicht miteinander zusammenhängend und auch nicht personell über die Beteilgten (Verkäufer und Bauträger) miteinander verflochten, bedürfen keiner steuerlichen "Schamfrist".
ad 3) Nein, keineswegs, ist eine übliche Vorgehensweise.
ad 4) nein
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk Steuerberater/Certified Tax Advisor KANZLEI DR. SCHENK Zertifizierte Steuerkanzlei
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