Grundbucheintrag auf Kinder(Dritte) wegen Fertighausanbieter(Montag Notartermin)
Fragestellung
Schönen guten Abend!
Es handelt sich um eine dringliche Angelegenheit, da wir am Montag einen Notartermin zwecks eines Grundstückskaufs haben.
Wir haben bei einer Fertighausfirma einen Vertrag unterschrieben, mit der Erklärung, dass sie dazu ein GRUNDSTÜCK suchen und wenn sie eines finden, kommt der Vertrag zustande und wir bauen mit dieser Firma. Wir haben uns darauf verlassen, nun aber im Vertrag gesehen, dass wir auch mit der Firma bauen müssen, wenn wir selbst ein Grundstück finden.
Dies wäre nur der Fall und die Firma würde nun 10% des eigentlichen Kaufpreises bekommen, da wir offiziell nicht mit Ihnen bauen. Die Frau meinte, dass sie im Grundbuchamt nachschauen wird, ob wir ein Grundstück gekauft haben. Der Vertrag geht bis zum 30.06.2019, dann können wir kündigen, falls wir kein Grundstück gefunden haben.
Nun meine Frage: Kann man die beiden Kinder(2 und 5 Jahre) von meiner Partnerin in das Grundbuch zum Grundstückskauf eintragen lassen? Dann sind sie ja erstmal "offiziell" die Besitzer. In ein paar Jahren könnte man ja das Ganze dann umschreiben lassen auf meine Partnerin oder falls verheiratet auf uns?
Ich wäre über eine schnelle Antwort sehr dankbar, da wir extrem verzweifelt sind, weil uns die Hausberaterin gerade kontaktiert und uns damit "gedroht" hat.
Auch über andere Vorschläge wären wir dankbar - unsere Namen sollten einfach nicht im Grundbuch auftauchen (vielleicht auf Eltern überschreiben?). Unsere finanzierende Bank möchte natürlich in die Grundschuld eingetragen werden.
Danke für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Fleck
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Ob Sie dieses derart handhaben haben können, wie Sie dargestellt haben, also anstelle von Ihnen die Kinder als Eigentümer im Grundbuch aufführen und in Vertretung durch Sie als Erziehungsberechtigte die Immobilie kaufen lassen, da habe ich durchaus einige Bedenken, zumal dieses als verbotenes Umgehungsgeschäft gedeutet werden könnte.
Gegebenenfalls wäre nichts dagegen einzuwenden, wenn zum Beispiel in 10-15 Jahren eine Übertragung stattfinden würde, aber auch das müsste genauer geprüft werden, am besten anhand des Vertrages, den Sie mir einmal hier bitte zur Verfügung stellen sollten, also hochladen mögen. Vielen Dank im Voraus dafür.
Gleiches gilt im Übrigen in Bezug auf Ihre Eltern.
Denn letztlich wird es ja darum gehen, dass sie selbst “Nutznießer“ beziehungsweise Nutzer der Immobilie sind und die laufenden Kosten tragen.
Im Übrigen habe ich in Bezug auf den Vertrag mit der Baufirma zunächst keine Bedenken, weil man dieses rechtlich durchaus so im Rahmen der Vertragsfreiheit darstellen kann.
Man kann also dieses miteinander verbinden, dass man in den Vertrag hinein schreibt, es werde praktisch die 10 % des Kaufpreises teurer, wenn Sie selbst ein Grundstück finden und nicht die Baufirma.
Ich antworte Ihnen wie gesagt weitergehend und abschließend, wenn Sie mir hier den Vertrag mit der Baufirma hochladen, den Sie ja schon als Entwurf vorliegen haben müssten.
Das kann gerne auch noch heute oder morgen erfolgen, also noch vor dem Notartermin am Montag.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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danke für die schnelle Antwort.
Im Anhang finden sie den Vertrag.
Die Sache ist, dass wir aus dem Vertrag rauswollen und die Beraterin auch immer sagte, dass es kein Problem sein wird, erst Recht nicht, wenn Allkauf kein Grundstück findet. Jetzt hat sie aber gestern extra nochmal angerufen und "schnell" noch mitgeteilt, dass es egal ist, wer ein Grundstück findet - die Hausbaufirma oder wir. Das ist uns nun leider auch auf dem Vertragsblatt ersichtlich.
Wir würden das Grundstück gerne kaufen, da es momentan unfassbar schwierig ist, ein solches Traumgrundstück zu finden.
Wir würden rechtlich gerne gegen den Vertrag und die Falschberatung der Frau von Allkauf vorgehen und am Montag gerne zum Notar gehen, auch auf die Gefahr, dass wir an Allkauf eine Entschädigung zahlen müssen.
Danke für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Fleck
vielen Dank für Ihre Rückmeldung, auf die ich gerne wie folgt antworte:
In Ordnung, dann muss man in der Tat abwägen, was schlechter ist, dieses Grundstück nicht zu haben oder eben die 10 % des Preises als Entschädigung zahlen zu müssen.
Gegebenenfalls kann Ihnen da der Notar noch weiterhelfen, aber nachdem ich mir die Unterlagen, die Sie mir hier zu Verfügung gestellt haben, angesehen habe, bin ich der gleichen Meinung wie bisher.
Das mit den 10 % entspricht Recht und Gesetz.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Eine letzte kurze Frage: Wenn sich nur einer von uns ins Grundbuch eintragen lässt? Wir haben ja beide bei Allkauf unterschrieben. Wäre es dann noch rechtskräftig?
Lieben Dank für die plausiblen Erklärungen.
Schönen Sonntagabend.
Philipp Fleck
vielen Dank für Ihre Rückmeldung, auf die ich gerne wie folgt antworte:
Leider gilt die gleiche Antwort, die ich Ihnen gegeben hatte.
Ggf. könnte man die 10 % herunter rechnen.
Melden Sie sich einfach noch mal auf jeden Fall, wenn die Gegenseite die 10 % geltend macht, dann unterbreite Ihnen ein Folgeangebot.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt