gründung gbr
Fragestellung
sehr geehrte damen und herren,
folgendes anliegen habe ich:
ich arbeite als angestellter an der rezeption eines hotels. nebenbei habe ich letztes jahr ein kleinunternehmen angemeldet, einen gassiservice für hunde. es ist alles ordnungsgemäß angemeldet und eine steuererklärung liegt auch für 2014 vor.
nun würde ich gern jemanden mit ins boot holen. wir dachten an die gründung einer gbr. meine geschäftspartnerin geht keiner weiteren arbeit nach, ist aber auch beim arbeitsamt nicht gemeldet. der lebensunterhalt wird von den eltern erarbeitet. sie ist bei ihrem vater familienversichert. um dies auch zu bleiben, darf sich wöchentlich nicht mehr als 18h arbeiten und monatlich nicht mehr als 405 euro verdienen. ein angestelltenverhältnis möchte ich nicht,da ich keine sozialabgaben zahlen kann. oder gibt es hier eine grenze? das wenn ich sie z.b. für 300 eur anstelle, dass dann keine weiteren kosten auf mich zukommen?
bei einer gbr-gründung sind doch diese richtlinien hinfällig? müßte sie sich privat versichern? die bedeutung, rechte und pflichten einer gbr sind mir bekannt.
letztendlich geht es mir darum, dass ich mich finanziell nicht übernehme. der umsatz pro monat beläuft sich auf ca.1.300 eur. wenn sie sich privat versichern müßte,könnte sie dad finanziell auch nicht stemmen.
vielen dank für ihre hilfe!
daniel glage
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Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
bei einer GbR müssen Sie auch viele Formalien erfüllen.
In einem GbR-Vertrag ist ein Beteiligungsverhältnis anzugeben, nach dem dann die Gewinne verteilt werden. Das Problem ist Sie könne nicht steuern wie viel Gewinn zu verteilen ist. Wie Sie selbst sagen ist dann beim Überschreiten der 405,00 € die Familienversicherung Ihrer Partnerin gefährdet.
Sie müssen eine gemeinsame Gewinnermittlung abgeben mit Feststellungserklärung, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
Melden Sie sie als Mini-Jober an haben Sie nur pauschal 30% an die Bundesknappschaft zu entrichten und noch etwas an Ihre örtlich zuständige Berufsgenossenschaft. Das liegt bei einem Mini-Job bei 90,00 € im Jahr, je nach Gefahrenklasse.
Nun liegt es bei Ihnen, ob Sie das Risiko eingehen wollen, oder den Sicheren Weg wählen wollen.
Ich hoffe dass ich Ihnen hiermit helfen konnte. Sollten sich noch Rückfragen ergeben melden Sie sich bitte.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
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schönen gruß
ja eine GbR ist ein neuer Unternehmer, und wenn dieser Unternehmer nur Umsätze hat unter 17.500,00 € p. a. kann dieser die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen.
Sie haben aber dennoch eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Ihre Umsätze tragen Sie dann auf der Seite 1 unten ein.
Und auf Ihren Rechnungen sollte ein Vermerk auf diese Regelung sein oder auf § 19 UStG verwiesen werden.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum