Grenzvermesung wo um den Grenzverlauf festzustellen
Beantwortet
Fragestellung
Hallo, Ich Habe eine nicht vermessene Grenze ohne Grenzstein. jetzt will ich wissen wie sie verläuft weil mein Nachbar hat sein Grundstück verkauft da wurde es neu Vermessen und die Grenze läuft auf unser Grundstück. vom anderen Nachbar so bin ich dahinter gekommen er will aber nicht Vermessen.
Gruß Hans-Dieter
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit in mich gesetzte Vertrauen. Gerne lasse ich Ihnen hierzu die folgenden Informationen zukommen:
1.
Zunächst einmal kann es für Sie interessant sein, Einsicht in das Grundbuch und das Liegenschaftskataster zu nehmen. Eventuell finden Sie dort bereits wertvolle Hinweise zur Größe Ihres Grundstücks und zum Grenzverlauf, damit einhergehend eventuell auch etwas, was Sie Ihrem Nachbarn entgegen halten können.
Das Grundbuchamt ist beim örtlichen Amtsgericht, das Liegenschaftskataster bei Ihrer Kommunalverwaltung angesiedelt.
2.
Sofern Sie als Grundstückseigentümer nun selbst eine Neuvermessung vornehmen lassen wollen, müssen Sie als Auftraggeber diese auch selbst bezahlen. Sie können Ihren Nachbarn also leider nicht von vorne herein "zwingen", sich an den entstehenden Kosten zu beteiligen.
Um in einem denkbaren Streitfall möglichst belastbare Daten zu haben, sollten Sie sich hierfür an einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur wenden.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten hierfür unter anderem von der Größe des Grundstücks und dem Aufwand (gerade Grenze, Grenze mit wechselnden Richtungen etc.) abhängen. Deshalb sollten Sie bereits vorher anfragen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.
3.
Neben der kompletten Vermessung, welche im Fall von neuen und von der Flurkarte abweichenden Ergebnissen zu einer Neusetzung von Grenzpunkten und eventuellen kostenpflichtigen Umschreibungen im Grundbuch führt, können Sie auch eine kostengünstigere Variante in Auftrag geben: Wenn Sie das Vermessungsbüro damit beauftragen, lediglich ein Grenzzeugnis zu erstellen, liegen die Kosten meist circa 50 % geringer als bei einer kompletten Vermessung.
Auch hier erhalten Sie im Anschluss eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis und wissen damit schon einmal "woran Sie sind".
Ob sodann im Nachhinein gegebenenfalls Ansprüche gegen einen Nachbarn oder auch einen Verkäufer (zu große Fläche beim Verkauf angegeben?) in Frage kommen, kann jetzt noch nicht beurteilt werden und wäre im Anschluss - je nach Ergebnis - zu entscheiden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit schon einmal einige interessante Informationen und Anhaltspunkte geben konnte und stehe anderenfalls gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
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