Glatteis Unfall
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Daniela Fritsch,
Meine Frau ist heute am 06.01.2017 auf dem Gehweg Wunsiedlerweg 52, 12247 Berlin auf dem Weg zur Bushaltestelle ausgerutscht.
Sie hat es mir dies weinend am Telefon 00491608621170 mitgeteilt. Ihre Freundin wurde ebenfalls von Ihr Telefonisch unterrichtet, dass sie nicht kommen kann.
Diese hat umgehen mich zu Hause (Freymüllerweg 50, 12247 Bln.) angerufen und ebenfalls über Festnetz (0307721476) gleich Bescheid gesagt.
Statt dem Wunsch meiner Frau zu kommen und ihr vor Ort zu helfen, habe ich sofort ein Taxi (Kais. Wilhelm. Str.) angerufen 09:54 Uhr (0307742828). Um 09:55 Uhr habe ich dann gleich danach meiner Frau übers Handy mitgeteilt, sie solle dort warten, ein Taxi holt sie gleich ab und bringt sie nach Hause.
Es hat sie nach Hause gefahren, und ich habe ca. 5,60 € bezahlt. Kennzechen fehlt.
Gefallen ist sie auf ihr rechtes Knie (kürzlich ein künstliches Kniegelenk eingesetzt), ihr linkes Handgelenk schmerzt und eine verletzte Oberlippe.
Sie sagte zu Hause, zum Glück hat sie sich nichts gebrochen.
Jetzt, ca, 22:45 Uhr sagt sie das Ihre Zähne schmerzen und locker sind (sie hat eine Zahnbrücke).
Nun wird mir bewusst, wir hätten gleich die Feuerwehr oder Notarzt zumindest eine Anzeige machen müssen! Das einzige was ich getan habe, mit Fotos den Bereich ihres Sturzes um 15:14 Uhr fotografiert.
Unsere Frage an Sie, welche Konsequenzen könnte das für uns haben? Was würden Sie uns empfehlen?
Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Bodo & Marina Wenzel
Freymüllerweg 50
12247 Berlin
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Mandanten,
ich bedanke mich für Ihre Beratungsanfrage und das damit in mich gesetzte Vertrauen. Gerne möchte ich Ihnen einige Informationen zu Ihrem Fall übermitteln:
1.
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass Ihnen aufgrund des Ereignisses keine Probleme im Sinne einer Strafe oder direkter Nachteile drohen. In jedem Fall sollten Sie aber natürlich zusehen, möglichst gute Bedingungen dafür zu schaffen, dass Ihre Frau eine optimale medizinische Versorgung und eventuell auch zusätzliche Zahlungen, etwa ein Schmerzensgeld erhalten kann.
2.
Ganz allgemein gesprochen gilt, dass Sie für alle Tatsachen, die solche Schadensersatzansprüche begründen können, beweispflichtig sind. Wenn Sie also etwas geltend machen möchten, müssen Sie möglichst viele Nachweise sammeln.
Besonders wichtig ist es dabei natürlich, dass Ihre Frau sich in ärztliche Behandlung begibt, um zu sehen, ob mit dem künstlichen Gelenk noch alles in Ordnung ist, welche neuen und zusätzlichen Verletzungen eventuell vorliegen etc.
Bitten Sie den behandelnden Arzt darum, Ihrer Frau eine ausführliche Testierung über die Untersuchung und das Ergebnis zu erteilen. Hierfür fallen manchmal geringe Gebühren an, die von Ihrer Krankenkasse vielleicht nicht getragen werden. Bitte heben Sie entsprechende Belege daher gut auf.
Sofern dies notwendig ist, sollte Ihre Frau in jedem Fall auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besorgen. Dies gilt übrigens unabhängig davon, ob Sie berufstätig ist oder nicht, auch eine solche Bescheinigung ist aber ein wichtiger Nachweis.
Die Fotos, die Sie angefertigt haben, sind schon einmal ein wichtiger Schritt. Zusätzlich sollten Sie, um die Auffindesituation nachweisen zu können, Kontakt zu dem Taxiunternehmen aufnehmen, das Sie gerufen haben. Über die dortigen Dienstpläne und die EDV wird es möglich sein nachzuvollziehen, wer der Fahrer war, der Ihre Frau nachhause gefahren hat. Er kommt als Zeuge in Frage.
Notieren Sie sich bitte auch Namen, die auf eventuellen Klingelschildern an der Adresse selbst notiert sind. Die dort wohnenden Personen kommen als Anspruchsgegner in Frage und sollten später für die Schmerzensgeldansprüche angeschrieben werden.
3.
Bitte machen Sie sich darauf gefasst, dass ein möglicher Gegner Ihnen ein so genanntes Mitverschulden entgegen halten wird.
Das bedeutet, dass mögliche Ansprüche gekürzt werden könnten, weil Ihre Frau zum einen Vorschäden aufweist und damit nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Verletzungsbild daher schlimmer ausfällt als bei einer Person ohne Kunstgelenk.
Zum anderen kann es sein, dass behauptet werden wird, sie sei zu schnell oder mit unpassendem Schuhwerk unterwegs gewesen.
Solche Argumente kann man aber meist sehr gut entkräften. Hierdurch ändert sich nichts an der Streupflicht der betreffenden Anwohner.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage ermöglichen konnte und stehe Ihnen für eventuelle Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
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