gewerbliche tätigkeit
Fragestellung
Guten morgen,
ich arbeite Ehrenamtlich mit Hunden und bin ausgebildete Hundetrainerin. Die Zulassung nach §11 vom Tierschutzgesetz habe ich noch nicht abgelegt.
Nun möchte ich aber gerne einige Kurse anbieten und möchte dafür gerne einen kleinen Beitrag von 5€ verlangen.
Es werden nicht viele Kurse im Jahr sein. Vielleicht ca. 20 Stück wenn es genug Teilnehmer gibt.
Gearbeitet wird in kleinen Gruppen mit max. 6 Teilnehmern.
Muss ich dafür bereits ein Gewerbe anmelden? Oder ab welcher Summe macht ein Gewerbe Sinn?
Oder kann man das noch als Hobby mit quasie Taschengeld laufen lassen? Da es kein regelmässiges Einkommen geben wird.
Danke für Ihre Mühen
Mit freundlichem Gruß
J. M.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Klaus Spitz, M.A.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
in Beantwortung Ihrer Fragen (“ Muss ich dafür bereits ein Gewerbe anmelden? Oder ab welcher Summe macht ein Gewerbe Sinn? Oder kann man das noch als Hobby mit quasie Taschengeld laufen lassen? Da es kein regelmässiges Einkommen geben wird.”) möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Sie müssen dafür ein Gewerbe anmelden. Die Höhe der zu erwartenden Einkünfte spielt bei der Frage, ob ein Gewerbe angemeldet werden muss, keine Rolle. Jede gewerbliche Tätigkeit muss angemeldet werden mit Ausnahme der sog. “freien Berufe” (z.B. Ärzte, Anwälte, Künstler, Journalisten etc., siehe § 18 Einkommenssteuergesetz).
Sollten Sie noch Rückfragen haben, so bitte ich um Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Spitz, M.A.
Rechtsanwalt
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Auch schon jetzt wo ich Ehrenamtlich tätig bin? oder nur wenn ich Preise einfordere? Also wäre es noch Ehrenamtlich wenn ich die Kurse auf Spendenbasis anbiete ?
Eine Legaldefinition, was unter “Gewerbe” zu verstehen ist - also eine gesetzliche Definition - existiert nicht. Der Begriff des Gewerbes rechtlich wurde anhand bestehender Vorschriften wie dem Einkommenssteuergesetz, dem Handelsgesetzbuch und der Gewerbeordnung von der Rechtswissenschaft und der Rechtsprechung entwickelt. Ein Gewerbe ist demnach anerkanntermaßen jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist. Wenn Sie Geld für Ihre Tätigkeit nehmen, geschieht dies in der Absicht, Gewinn zu erzielen. Die Höhe des Gewinns spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass Geld als Gegenleistung genommen wird. Ob dies als Spende deklariert wird, ist dabei unerheblich.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Spitz
Rechtsanwalt