Gewerbliche Mietverträge Kündigung
Fragestellung
Hallo Herr Weber,
da ich schon einmal von Ihnen eine hilfreiche Antwort erhalten habe, wende ich mich dieses Mal direkt an Sie. Kurze Erklärung:
Wir sind eine Agentur mit Hauptsitz in Holland und fünf Niederlassungen in Deutschland. Der Zuständige für die Verwaltung von unseren Mietverträgen für die Büros ist Holländer und hat mir aufgetragen für alle Niederlassungen Kündigungen zu schreiben, damit wir keine Fristen verpassen und sich die Verträge nicht automatisch verlängern. Falls wir dann in den Büroräumen bleiben wollen, will er wieder in Verhandlungen gehen. Ich habe ihm gesagt, dass ich diese Vorgehensweise nicht schlau finde, weil ich glaube, dass die Konditionen danach nur schlechter sein können. Jetzt habe ich ihm angeboten, mir erst einmal Vorteile und vor allem Nachteile von einem Experten erklären zu lassen. Ich habe zwei unserer Mietverträge angehängt, damit Sie wissen, um welche Art von Verträgen es geht.
Können Sie mir helfen und erklären, was Vorteile und Nachteile von frühzeitigem Kündigen von gewerblichen Mietverträgen sein könnten?
Vielen Dank!
MfG
Moritz Lindenau
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
wann eine Kündigung erfolgen sollte, ist wie alle taktischen Verhandlungsfragen eine reine Geschmackssache und muß unter Berücksichtigung der eigenen und der gegnerischen Interessen und Absichten entschieden werden. Auch der örtliche aktuelle Mietmarkt und dessen Entwicklungsprognosen sind dabei entschieden. Daher gibt es leider keine allgemeingültige Antwort auf die Frage, wann der optimalste Kündigungszeitpunkt ist.
In Ihrem Fall allerdings geht es nicht um Kündigungen, sondern um Widersprüche gegen eine automatische Verlängerung. Auf taktischer Verhandlungsebene sind die Unterschiede aber je nach Situation nicht sehr groß.
Vorteile eines frühen Widerspruchs sind, dass der Widerspruch nicht vergessen werden kann. Allerdings kann der Widerspruch auch nicht zurückgezogen werden, was eher als Nachteil zu sehen ist. Auch wird der Vermieter bei einem frühen Widerspruch unter Druck gesetzt und wird möglicherweise Mieterhöhungen nicht geltend machen, um den Mieter doch zu halten. Andererseits ist das auch ein Anreiz für den Vermieter, sich nach anderen Mietern umzuschauen.
Wie gesagt ist es eine rein taktische Frage. Handfeste objektiv rechtliche Gründe gibt es nicht. Möglicherweise verfolgt die Zentrale strategische Gründe und will sich alle Optionen offen halten.
Ich bedaure, dass ich Ihnen keine eindeutige Antwort geben kann.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über die Kommentarfunktion jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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danke für die Antwort, ich habe mir schon gedacht, dass es keine allgemeingültige Antwort geben würde. Vielleicht noch eine kurze Rückfrage: ist es möglich für den Vermieter, die Miete bei einer automatischen Verlängerung zu erhöhen bzw. kann der Preis dann von einer der beiden Seiten neu verhandelt werden?
Vielen Dank!
MfG,
Moritz Lindenau
nein, der Vermieter kann den Mietpreis bei einer automatischen Verlängerung nicht erhöhen bzw. der Preis kann dann nicht von einer der beiden Seiten neu verhandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt