Gesundheitsfrage Direktversicherung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Hesterberg,
wie besprochen verweise ich hinsichtlich der Frage auf den vorangegangenen Schriftverkehr.
MfG
B. B.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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vielen Dank für Ihre weitere Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts beantworte, wenn Sie mir bitte nochmals Ihre ursprüngliche Anfrage samt weiteren Antworten sowie Unterlagen hier zur Verfügung stellen.
Ich habe Ihre Ursprungsanfrage und meine Antwort völlig wider Erwarten hier nicht finden können, vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
unsere Korrespondenz sowie alle weiteren Dokumente finden Sie als Anlagen zu diesem Chat.
Mit freundlichen Grüßen
B. B.
vielen Dank nochmals für Ihre weitere Anfrage (und entschuldigen Sie die Verspätung hinsichtlich der Antwort), die ich nunmehr gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts beantworte:
Nach meiner nochmaligen Recherche hat eine neue Gesundheitsprüfung zu unterbleiben - mangels Rechtsgrundlage dafür und angesichts des Umstandes, dass es in der Tat lediglich um eine Vertragsübernahme geht.
Dann gilt:
Werden neben den gleichwertigen Versicherungsleistungen auch die gleichen Risiken abgesichert, erfolgt keine neue Gesundheitsprüfung und kann nicht verlangt werden.
Bei unveränderten Risiken darf also keine erneute Gesundheitsprüfung durchführen.
Das ist allein logisch und sachgerecht.
Die Nachricht des Hr. Stolze kann ich so nicht nachvollziehen.
Ggf. wissen Sie und ich ein wichtiges Detail nicht, aber das sehe ich hier auch auf den ersten Blick nicht und das hätte man Ihnen bereits seitens Hr. Stolze und der Versicherung mitgeteilt.
So bliebt es erneut bei meiner bisherigen Antwort.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
ich hatte Sie im Rahmen einer Versicherungsprüfung bereits zwei mal in Anspruch genommen.
Unsere Korrespondenz finden Sie als Anlage anbei, alle heutigen Dokumente mit dem Zusatz Nachtrag benannt.
Ich habe nun eine rechtliche Einschätzung der Versicherung erhalten, die im Gegensatz zu Ihrer Auffassung steht. Insbesondere aber habe ich mit zwei Klicks eine Einschätzung der Verbraucherzentrale gefunden, ebenfalls anbei, die die Sachlage ebenfalls klar entgegen Ihrer Einschätzung sieht.
Ich hätte gerne hierzu eine Rückmeldung von Ihnen, so wie es scheint ist die rechtliche Lage doch anders wie von Ihnen geschildert.
Mit freundlichen Grüßen
B. B.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich antworte Ihnen gerne wie folgt:
Ich habe mir die Anlagen, die Sie hochgeladen haben, angesehen.
Es ändert aber nichts an meiner bisherigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es hier nur um eine Erstberatung geht, also eine erste vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Alles weitere kann nur im Rahmen eines weitergehenden Auftrages bearbeitet werden. Die Erstberatung dient dazu, den Ratsuchenden in die Lage zu versetzen, eine erste Einschätzung rechtlicher Art zu haben. Diese ist in aller Regel auch nicht abschließend, da dieses so von der Zeit her und von dem Kostenrahmen her nicht darstellbar ist.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
mit Befemden habe ich Ihre Rückmeldung zur Kenntnis genommen. Insbesondere mit der von mir zugesandten Schriftlage kann ich Ihre Auffassung und Umgang mit der Sache nicht nachvollziehen. Auch eine Erstberatung sollte den Anspruch auf einen sorgfäligen Umgang mit der Sachlage haben. Die Antwort auf meine Frage konnte ich inzwischen selbst mit drei Klicks per google beantworten, nicht zu meiner Gunsten aber mit einer klaren rechtlichen Einordnung, Ich möchte Sie bitten, mir beide gezahlten Beträge innerhalb von 10 Tagen zurückzuerstatten. In diesem Falle sehe ich die Angelegenheit für beendet an und nehme Abstand von einer Bewerrtung oder der Kontaktierung der Anwalttskammer.
Ich danke für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
B. B.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich habe alles Notwendige zur Sache ausgeführt.
Nur eines: Ich bezweifele sehr, dass mit drei google-Klicks so einfach das "richtige" Ergebnis herausfindbar war - dafür ist der Fall zu kompliziert.
Ich habe Ihnen nach besten Wissen und Gewissen im Rahmen einer Erstberatung geantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt