Gesellschaftsrecht
Fragestellung
Guten morgen!
Meine bitte um Auskunft :
Ich habe ltds bei einer dt bank als Anlage
.
Die firmen haben ihren sitz in Gibraltar.
Laut Bankauskunft werden ltds nach dem
Brexit als ges form in Deutschland nicht mehr anerkannt, konnten mir aber nicht mitteilen -ob das auch fuer mich zutrifft, aufgrund fehlender Kenntnis.
wie gesagt die fa haben sitz in gibraltar
Ebenso wie ich.
Besten dank fuer ihre Antwort
Freundl.gruss
Tinaut
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Antwort von Rechtsanwalt Florian Hotz LL.M
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Beauftragung.
Grundsätzlich geht das deutsche Recht von der Sitztheorie aus: Wenn ein Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat, muss es auch eine deutsche Rechtsform haben. Bisher wurde das von der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU und Freundschaftsverträgen, wie mit den USA, überlagert. Somit durften Unternehmen in Deutschland auch eine Rechtsform aus den USA oder anderen EU Länder annehmen und wurden anerkannt.
Wenn es beim Brexit keine Übergangsregelung geben sollte, werden britische Rechtsformen wie die Limited in Deutschland nicht mehr anerkannt. Die juristische Person ist nach deutschem Recht nicht mehr existent und die natürliche Personen des Unternehmens, die Gesellschafter, können haftbar gemacht werden.
Jedoch sind nicht alle Varianten der britischen Limited sind betroffen. Aufgrund der oben erläuterten Sitztheorie, also der Annahme, dass eine Firma eine gültige Rechtsform in dem Land haben muss, in dem ihr Verwaltungssitz ist, sind solche Ltds. mit Sitz in UK bzw. Gibraltar (als britisches Territorium) weiterhin anerkannt und als Anlage in Deutschland unproblematisch.
Aus meiner Sicht besteht für Sie also kein Risiko, solange die Gesellschaften Ihren Verwaltungssitz in Gibraltar und eben nicht in Deutschland haben.
Ich hoffe, Sie sind mit meiner Beratung zufrieden. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung hier im Portal wäre ich Ihnen dankbar.
Mit besten Grüßen
RA Florian Hotz
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