Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Fragestellung
Guten Tag,
drei Personen, die Geschwister sind, planen zusammen eine Eigentumswohnung zu erwerben. Das Kapital dafür wird nur eines der drei Geschwister beisteuern können.
Wenn diese Personen zusammen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts für den Erwerb der Immobilie gründen, müssen dann die zwei Gesellschafter, die kein privates Kapital mit einfließen lassen, eine Schenkungssteuer für den Wert des Anteils entrichten, den sie dadurch miterwerben?
Wenn ja: Gibt es eine andere Möglichkeit, die nicht zu einer hohen steuerlichen Belastung führt?
Kann der Eigentumsanteil der drei Personen flexibel gestaltet werden unabhängig vom Kapital, das eingebracht wird?
Mit welchen Konsequenzen müssen die Gesellschafter steuerlich in der Zukunft rechnen?
Bitte nennen/erläutern Sie auch kurz die entsprechenden juristischen Grundlagen, die diese Angelegenheit behandeln.
Mit freundlichen Grüssen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Grundsätzlich ist es möglich ,dass ein Gesellschafetr einer vermögensverwaltenden gbR einer GbR, an der er beteiligt ist, ein Darlehen gewährt (Fremdvergleich bzgl. der Konditionen sollte beachtet werden), damit die GbR mit dem zur Verfügung gestellten Geld eine Immobilie finanzieren kann. es kommt hier nicht zu einer Schenkung. natürlich sollte die GbR als rechtlichen Rahmen einen schrfitlichen Gesellschafstvertrag und einen schrfitlichen Darlehensvertrag haben, damit es nicht gegenüber dem Finanzamt zu einer Fehlinterpretation kommen kann.
Es ist auch möglich, dass die Gesellschafter einer GbR mit unterschiedlichen Quoten an der GbR beteiligt sind. Konsequenz einer GbR ist aber auch, dass das Immobilienvermögen der GbR gehört also gesamthänderisch gebunden ist. Dazu ist nicht jeder Gesellschafter, sondern die GbR im Grundbuch als Eigentümerin einzurtragen.
Für entsprechende Details und bzgl. der rechtlichen Rashmenbedingungen stehe ich Ihnen gerne im Rahmen einer Folgeberatung zur Verfügung.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater/Certified Tax Advisor
KANZLEI DR. SCHENK
Zertifizierte Steuerkanzlei
www.kanzlei-schenk.eu
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