Geschäftsbrief
Beantwortet in unter 1 Stunde
Fragestellung
Darf ein Unternehmen für die Beantwortung eines Geschäftsbriefes Gebühren in Höhe von ca. 90 EUR verlangen (mit der Begründung Arbeitsaufwand 15min plus Pauschale gemäss RVG 20EUR).
Wir als Unternehmen haben ein Anfrage als kaufmännisches Bestätigungsschreiben aufgesetzt und eine pampige Antwort mit eben dieser Forderung bekommen (im Übrigen ca. an 240 Adressaten versandt, die uns (fast) alle freundlich geantwortet haben).
Ich kann gern unsere Anfrage und das Antwortschreiben zusenden.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
das RVG ist hier weder direkt, noch indirekt anwendbar. Die Gegenseite ist nicht als Rechtsanwalt zugelassen. Selbst wenn die Gegenseite als Rechtsanwalt zugelassen wäre, (LL.M.), handelt diese hier nicht als Rechtsanwalt, sondern als Arbeitnehmer der Gegenseite.
Auch besteht ein für die Forderung notwendiger Schadensersatzanspruch gegen Sie nicht. Es fehlt bereits am Schaden. Die Bearbeitung erfolgte hier mit eigenen Personal der Gegenseite. Dieses hätte die Gegenseite sowieso bezahlen müssen. Somit ist kein wesentlicher Schaden eingetreten. Als Schaden kommt hier nur das Porto in Betracht.
Da Sie aber auch noch kein absolut geschütztes Recht verletzt haben, ist auch dem Grunde nach kein Anspruch gegeben. Vielmehr gehören solche Anfragen zu dem allgemeinen Unternehmenrisiken.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage hinreichend beantworten konnte und werde mich über eine Bewertung freuen. Für Nachfragen verwenden Sie bitte das Kommentarfeld.
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Danke für die schnelle Antwort.
Für Ihre Antwort habe ich 29Eur gezahlt. Dürfte ich diese Summe dem O-Versand in Rechnung stellen?
Danke