General- und Vorsorgevollmacht
Fragestellung
Hallo,
mein beiden Geschwister und ich sind im Besitz einer General- und Vorsorgevollmacht für unsere Mutter. Sie ist seit ihrem Schlaganfall 2014 schwerbehindert, hat Pflegegrad 4, ist rechtsseitig gelähmt und hat gravierende psychische Probleme.
Aktuell können wir alles durch die Vollmacht regelen. Allerdings ist unser Vertrauensverhältnis unserer Mutter gegenüber mehr als angespannt. Ich sehe die Gefahr, dass unsere Mutter die Vollmacht eines Tages entziehen könnte. Sie hat es auch während der Reha nach dem Schlaganfall fertig gebracht, einen Anwalt zu konsultieren, der dem Krankenhaus verboten hat, ihr Neuroleptika zu verabreichen.
Aktuell ist sie in der Geschlossenen untergebracht, da ihre psychischen Problem massiv zugenommen haben. Allerdings sieht die Psychiatrie keinen weiteren Grund sie zu behalten, da sie ihren freien Willen äußern könne und nach Hause wolle. Da macht sich die Einrichtung das Ganze sehr sehr leicht, aber das ist wohl leider trotz Unterbrinungsantrag nicht zu ändern. Auch die Amtsrichterin sieht keine ausreichende Gründe, für eine weitere Unterbringung, möchte aber als letztes Mittel noch ein externes Gutachten durch einen weiteren Arzt einholen. Ich denke aber, dass sie bald entlassen wird und nach Hause kommt. Unser Ziel ist, dass sie in ein Pflegeheim kommt, wo sie adequat versorgt wird, da zu Hause trotz Pflegedienst die Gefahr der völligen Verwahrlusung, Einkotung usw. besteht, bzw. vor dem Aufenthalt in der Geschlossenen auch genau dies der Fall war. Aus freien Stücken wird unsere Mutter vermutlich nicht in ein Pflegeheim wollen.
Meine Frage an Sie ist nun, wie wir als Angehörige konkret handeln können, wenn unsere Mutter uns die Vollmacht entzieht. Wenn es soweit käme, möchte ich keine Verantwortung mehr tragen für meine Mutter, weiß aber nicht, wie ich mich da rechtlich absichern könnte. Sollten wir dann direkt eine rechtliche Betreuung anregen oder unsere Mutter einfach machen lassen? Es heißt immer, die Angehörigen haben die Fürsorgepflicht, leider mussten wir in den letzten Jahren auch die Erfahrung machen, dass sich so ziemlich alle aus der Verantwortung ziehen und uns das Ganze überlassen. Das kann und will ich aber nicht mehr, wenn sie die Vollmacht entziehen sollte..
Viele Grüße
B. B.
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
das ist wirklich für alle Beteiligten eine extrem belastende Situation.
Sofern Ihre Mutter mit offenbar erheblichen psychischen Probleme zu kämpfen hat, ist es eigentlich unverantwortlich, dass sich nicht nur ein Kollege von ihr beauftragen lässt, sondern offensichtlich auch die Richterin dort keinen Einhalt gebietet.
Denn es wird schon fraglich sein, ob Ihre Mutter rechtlich in der Lage gewesen ist, einen Anwalt rechtsgültig zu beauftragen.
Und ebenso fraglich wird es dann sein, ob ihre Mutter (noch) rechtswirksam eine Vollmacht widerrufen könnte, da für diese Widerrufserklärung dann möglicherweise die Einsichtfähigkeit und Geschäftsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.
Aber wenn die Richterin es bisher offenbar mitgemacht hat, sollten Sie darauf nicht vertrauen, sondern müssen in der Tat damit rechnen, dass Ihre Mutter dann diese Vollmachten widerrufen kann.
Sie dann aber "machen lassen" wäre das schlechteste (wenn auch nachvollziehbare) Verhalten, da dann die Grenze zur unterlassenen Hilfeleistung tangiert wird, wenn man einen Menschen so machen lässt, obwohl er nicht mehr dazu in der Lage ist..
Hier bleibt daher nur noch die Lösung, beim Gericht einen Antrag auf Betreuung zu stellen. Diesen Antrag kann Jeder stellen, sodass das Amtsgericht dann die Sache zu prüfen und notfalls eine/n Betreuer/in einzusetzen hat.
Das können zwar auch Sie oder Ihre Geschwister sein - allerdings ist fraglich, ob Sie es sich dann wirklick antun sollten, da die Auseinandersetzungen mit der Mutter dann sicherlich nicht geringer werden. Daher wäre es vielleicht besser, einen außenstehenden Betreuer vorzuschlagen.
So einem Vorschlag wird das Gericht folgen, wenn kein Verwandter sich bereit erklärt.
Alles Gute und viel Glück.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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