gemeinsame oder getrennte Veranlagung
Beantwortet von Steuerberater Udo Glinka in unter 2 Stunden
Fragestellung
Guten Tag,
ich benötige eine Antwort auf die Frage, ob meine Frau und ich für das Jahr 2014 wegen der hohen Lohnersatzleistungen eine getrennte oder gemeinsame Veranlagung wählen sollten, da gem. eines Onlinerechners, dessen Zuverlässigkeit ich jedoch nicht einschätzen kann, die Differenz bei der Nachzahlung enorm wäre. Sie haben doch sicher ein Programm, in das Sie die u.a. Zahlen zum Vergleich eintragen könnten. Ich brauche nur das Ergebnis, die Steuererklärung mache ich selber.
Es geht um folgende Eckdaten:
Beide Steuerklasse IV, keine Kirchensteuer, keine Kinder
Ehemann
Jahresbruttoeinkommen: 32534
Lohnersatzleistungen 0
Einbehaltene Lohnsteuer 4569
Einbehaltener Soli 251
Beitrag Krankenvers. 2668
Beitrag Pflegevers. 415
Beitrag Rentenvers. 3074
Werbungskosten (Arbeitswege u. - mittel) 1498
Sonderausgaben (Haftpflicht Kfz u. Lebensvers.) 1705
Außergew. Belastungen (GdB 30%) 310
Ehefrau
Jahresbruttoeinkommen 19058
Lohnersatzleistungen 29146
einbehaltene Lohnsteuer 1595
einbehaltener Soli 88
Beitrag Krankenvers. 0
Beitrag Pflegevers. 0
Beitrag Rentenvers. 0
Werbungskosten (pauschal) 1000
Sonderausgaben (Berufsunfähigkeits- u. Lebensvers.) 3810
Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.
Mit freundlichem Gruß
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Antwort von Steuerberater Udo Glinka
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Anhand Ihrer Angaben habe ich die Berechnungen durchgeführt.
Wie Sie ersehen können ist die Einzelveranlagung die günstigere Veranlagungsform.
Mit bestem Gruß
Udo Glinka (StB)
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Die Lohnersatzelistungen finden Sie auf der Berechnung für das Jahr 2014 unter der festzusetzenden Einkommensteuer (DS7813.pdf).
Diese wurde bei der Ermittlung der ESt mit einbegzogen.
Mit bestem Gruß