Geld zurück fordern
Fragestellung
Ich habe vor einiger Zeit einem Bekannten Geld geliehen. Es waren 1000€. Mittlerweile sind es noch 700€. Aber schon sehr lange kam keine Zahlung mehr & immer wieder wurde ich vertröstet. Es wurden Abmachungen seinerseits nicht eingehalten. Im August habe ich dann einen Schuldschein von ihm ausfüllen lassen. Datiert zum 1.1.15. Ich weiß, dass ich vor Ablauf sicher keinen Anspruch habe, aber nun zu meiner Frage: Habe ich dennoch die Möglichkeit bereits jetzt einen Anwalt einzuschalten, der mich unterstützt und der Angelegenheit mehr "Druck" verleiht? Ein Schreiben, dass er sich daran halten soll, ansonsten folgen Konsequenzen. Ich befürchte, dass er zum 1.1.nicht zahlen wird, wenn nur ich mit ihm rede. Ich weiß aber auch nicht an was für eine Art Anwalt ich mich wenden kann. Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
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Antwort von Rechtsanwalt Marc Nathmann
Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihr Vertrauen und beantworte gern Ihre Frage.
Grundsätzlich haben Sie es zunächst einmal richtig gemacht, sich die Schuld schriftlich bestätigen zu lassen!
Soweit Sie die Fälligkeit (das Zahlungsziel) auf den 1.1.2015 festgelegt haben können Sie leider vorher keine Zahlung verlangen. Verträge sind für beide Seiten bindend. Natürlich könnten Sie versuchen Ihren Bekannten zu überreden sich schriftlich auf ein früheres Zahlungsziel zu einigen. Dem zustimmen muss er indes nicht.
Jedenfalls würde ich spätestens zum 1.1.2015 über einen Rechtsanwalt einen sog. Mahnbescheid beantragen. Hierin werden auch anfallende Anwaltskosten tituliert (festgesetzt). Dies geht relativ einfach und kostengünstig. Mit diesem Mahnbescheid kann zügig ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt werden. Das dürfte der schnellste und kostengünstigste Weg sein.
Sie können auch jetzt schon einen Rechtsanwalt einschalten, allerdings sollte dieser erst zum 01.01.2015 aktiv werden. Vorher können Sie aufgrund der Vereinbarung die Rechtsanwaltskosten nicht mit in Rechnung stellen!
Die Kosten, die Sie zunächst vorstrecken müssten, werden sich auf maximal 200 € belaufen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen!
Bei Rückfragen benutzen Sie bitte die Kommentarfunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Marc Nathmann
Rechtsanwalt
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Ihre Antwort hat mir schon sehr weiter geholfen. Mir ist bewusst, dass ich vor dem 1.1. Kosten selber tragen muss, aber gibt es überhaupt die Möglichkeit einen Anwalt vorab zu kontaktieren, der evtl. mit einem Schreiben den Schuldner an die Zahlung und Frist erinnert? Oder würde das gar kein Anwalt machen?
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Wagner
selbstverständlich wird ein Rechtsanwalt auch vor dem 1.1.2015 gerne aus- und nachdrücklich zur Zahlung auffordern und an die Frist erinnern. Das ist kein Problem!
Mit freundlichen Grüßen
Marc Nathmann
Rechtsanwalt