Gekaufte Gegenstände VOR der Gründung eines Kleinuntern.
Fragestellung
Ich starte ab 01.04.16 als Kleinunternehmer (Fotograf). Kann ich bei einer formlosen Gewinnermittlung auch Gegenstände als Ausgaben ansetzen, die ich bereits 2015 gekauft habe (also anteilig auf eine Nutzungsdauer von z.B. 3 Jahren)?
Im Fragebobogen zur steuerlichen Erfassung wird unter 2.2. angefragt wann der Beginn der Tätigkeit ist, müsste ich dann 2015 angeben?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
Gegenstände, die betrieblich genutzt worden sind, können bei einer mehrjährigen Nutzungsdauer im Wege der Abschreibung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Abhängig von der Nutzungsdauer für den jeweiligen Gegenstand, die in der amtlichen AfA-Tabelle festgelegt worden ist, können die Aufwendungen somit auch bei einem Erwerb vor Beginn der Tätigkeit als Fotograf in den Jahren der betrieblichen Nutzung geltend gemacht werden.
Zu dem Beginn der Tätigkeit:
Vorbereitungshandlungen rechnen bereits zur unternehmerischen Tätigkeit (wie z.B. Anmietung von Geschäftsräumen, Erwerb der Betriebsausstattung). Somit müssten Sie den jeweiligen Zeitpunkt in 2015 angeben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen habe. Über eine positive Bewwertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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