Gebäudeabschreibung
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Fragestellung
Gebäudeabschreibung und noch zu verteilender Erhaltungsaufwand.
Frage wurde bereits beantwortet,mit Hinweisen auf entsprechende Urteile, jedoch ich habe noch eine Rückfrage und der ehemalige Berater kann sich nicht mehr melden und antworten. Habe meine Frage und Antwort in der anhängenden Datei hinterlegt.
Kann mir vielleicht jemanden Hilfestellung für die Antwort an das FA geben?
Im Voraus besten Dank
Heinz Thome
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre interessante Anfrage, die ich gerne im Rahmen der Erstberatung antworten möchte.
Ihre/vom Finanzamt gestellte Frage:
Was geschah nach dem Abriss im Mai 2017 mit dem Grundstück? Wie sind die weiteren Pläne?
Ihre Antwort:
„Alle Gebäude wurden im Mai 2017 abgerissen.
Plan:
Grundstück soll auf beide Eigentümer geteilt werden. Danach ist der Neubau von jeweils einem 2FH pro Grundstück geplant, die fremdvermietet werden sollen.
Aktueller Sachstand:
Der Teilungsantrag beim Vermessungsamt ist eingereicht, aber noch nicht genehmigt.
Der Bauantrag gestellt, aber noch nicht genehmigt.
Die Teilung kann erst notariell beurkundet werden, wenn das Vermessungsamt den Bescheid erteilt.
Wenn die Teilung notariell beurkundet worden ist sowie der Bauantrag genehmigt wurde, werden diese gerne nachgereicht.“
Die Unterlagen, wenn vorhanden: vertragliche Vereinbarung in Kopie bezügl. der weiteren Verwendung des Objekts können Sie gerne einreichen.
Die Urteile etc. können Sie dann anführen, wenn das Finanzamt Ihnen die Aufwendungen nicht anerkennen möchte. Zurzeit ist es seitens des Finanzamtes nur eine Sachstandsabfrage.
Wenn das Finanzamt etwas nicht anerkennt, sollte ein Einspruch mit Begründung wie von meinem Kollegen geschrieben wurde mit Urteilen erfolgen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen das verständlich erläutern. Bei Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.
Ich verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener, Steuerberaterin
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Ich habe noch eine Frage bzgl. der Grundstücksteilung. Können die anfallenden Kosten für die Grundstücksteilung und die Auflösung der Grundstücksgemeinschaft steuerl. als Werbungskosten bei VV geltend gemacht werden. Ich könnte mir vorstellen, dass diese abzugsfähig sind, denn wenn eine Firma aufgelöst wird, werden die anfallenden Kosten ja auch als BA behandelt
MfG
MfG
Wir hatten eine Grundstücksgemeinschaft mit Vermietung. Das Haus wurde abgerissen, die Grundstücksgemeinschaft aufgelöst, das Grundstück geteilt und beide Parteien bauen ein 2 FH mit anschliessender Vermietung.
Sie waren der Meinung, dass die Kosten der Grundstücksteilung (Vermessungskosten, Notariatskosten) steuerlich absetzbar sind. Das Finanzamt hat uns folgendes geschrieben: " Die Kosten sind nicht als Werbungskosten absetzbar. Sie stehen nicht mehr mit den Vermietungseinkünften der GbR in Verbindung. Diese Kosten betreffen die Teilung und liegen somit nicht mehr auf der Einkünfteebene. Teilung, Auseinandersetzung oder Verkauf liegen auf der Vermögensebene und sind somit rein privat veranlasst."
Wie sehen Sie das? Hat das Finanzamt recht?
MfG Thome
hatten Sie schon Gelegenheit, sich meiner Sache anzunehmen und zu prüfen, ob das Finanzamt mit seiner Aussage recht hat.
Bitte um Info
MfG Heinz Thome
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider bin ich zurzeit terminlich sehr eingebunden, dass ich Ihnen nicht zeitnah schreiben konnte. Ich werde Ihnen aber spätestens am Wochenende antworten. MfG Jeannette Klüsener
ich kann Ihnen hier leider nur im Rahmen einer Erstberatung zu allgemein von Ihnen dargestellten Sachverhalt ohne Unterlagen eine grundsätzliche Antwort geben.
Laut Ihrem jetzt im Kommentar kurz laut ursprünglichen weitergehenden dargestellten Sachverhalt betrifft Ihre Frage nun die Teilung des Grundstückes und der GbR. Um diese Frage nach Ihrem Sachverhalt folgerichtig zu beantworten, benötige ich die Unterlagen zu dem Sachverhalt und auch die Vertragsunterlagen zur GbR. Da die Grundstücksgemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts strukturiert ist, wäre zunächst die Frage zu stellen nach dem möglichen Vertragsinhalt des Gesellschaftsvertrages. Handelt es sich bei dem Grundstück um eine Bruchteilseigentum etc.? Wie sind hier evtl. Regelungen zur Anteilsübertragung? Gibt es möglicherweise eine Regelung zur Vererbung von Anteilen, die evtl. im analogen Fall anwendbar ist? etc.
Leider ist es mir nicht möglich, auf dieser Ebene Ihnen kurz im Rahmen der Erstberatung hier zu antworten.
Um also auf Ihre weitere zusätzliche Frage im Kommentar nicht nur allgemein, sondern eingehend korrekt zu beantworten, bitte ich Sie Ihren Sachverhalt als Kundenanfrage an einen Kollegen auf dieser Plattform zu stellen. Dann wird sich Ihrem Problem sicherlich kurzfristig ein Kollege annehmen.
Ich bedaure es sehr, Ihnen diese Antwort geben zu müssen, da es sich um eine interessante Thematik handelt.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener