Garantie / Schaenersatz
Fragestellung
Hallo,
kurze Schilderung meines Problems:
Im Juni letzten Jahres wurde bei uns der Fussboden im Wohn-Ess-Küchenbereich (ca. 90 qm) neu verlegt (Design-Vinyl-Belag auf Fliesen). Im Dezember wurde dieser reklamiert, da er sich überall löste. Es wurde festgestellt das der aufgetragene Spachtel unter dem Belag sich löste. Seit 10. Februar versucht man nun diese Schäden zu beseitigen. Der gesamte Bodenbelag wurde wieder entfernt und der Boden neu verspachtelt. Der Spachtel löst sich aber immer wieder. Bereits viermal wurde neu gespachtelt. Seit nunmehr fast 6 Wochen wohnen wir jetzt in einer Baustelle weil wir immer wieder vertröstet werden und man firmenseitig keinerlei Termine einhält. Immer wieder mussten die Möbel umgestellt werden, von dem entstandenen Schmutz ganz zu schweigen. Wir sind nicht bereit diese Situation noch länger hinzunehmen. Wir haben die Firma jetzt aufgefordert die Anglegenheit bis Jetzt meine Frage: Haben wir einen Anspruch auf Entschädigung wegen der langen Dauer und den entstandenen Unannehmlichkeiten die wir nicht zu verantworten haben? Wir haben jetzt die Firma aufgefordert die Angelegenheit bis zum 25. 03.16 fertigzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
K. Verspeek
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Im Rahmen eines Werkvertrages haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gemäß § 634 BGB. Sofern die von Ihnen gesetzte Frist ergebnislos abläuft, dürften die Voraussetzungen dafür vorliegen, weil die Gegenseite sich ab dann in Verzug befindet.
Ob Sie schon früher durch entsprechende Mahnungen Verzug ausgelöst haben, kann ich Ihrem Sachverhalt nicht entnehmen.
Ab Eintritt des Verzuges schuldet der Unternehmer Ihnen Ersatz der eintretenden Schäden.
Allerdings erhalten Sie in diesem Zusammenhang nur materielle Schäden ersetzt, also z.B. Nutzungsausfall, Mehrkosten, Reinigungskosten etc, nicht aber eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten selber. Das wäre ja quasi ein Schmerzensgeld, was in solchen Fällen jedoch nicht zu zahlen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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