Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber
Fragestellung
Guten Tag!
Eine Mitarbeiterin ( Teilzeit 10 h / W - seit 1 Jahr in unserem Betrieb - unter 5 VZ-Kräften) verlässt am vergangenen Donnerstag, 13.06.2013 nach einer innerbetrieblichen Diskussion ihren Arbeitsplatz nach der Hälfte der Arbeitszeit.
Am Abend antwortet sie dann auf meine SMS ob sie hiermit fristlos kündigen möchte oder nur eine Auszeit brauchte mit den Worten: "Mit mir brauchen Sie nicht mehr planen."
Mit Datum v. 15.06.2013 kündigt sie fristgerecht zum 31.07.2013 .
Am 17.06.2013 erhalte ich eine SMS das Sie heute nicht zum DIenst erscheinen wird und mir die Krankmeldung (und ich wette erst mit Datum von heute) zukommen lassen wird.
Irre ich mich - oder kann ich als Arbeitgeber Sie jetzt schon fristlos entlassen!?
MfG
Dr. H. L.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
Sehr geehrter Ratsuchender,
meine Frage hat folgenden Hintergrund.:
Die Arbeitsverweigerung stellt einen Grund für eine personenbedingte Kündigung dar.
ABER:
Nicht jede Arbeitsverweigerung stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.
In der Regel ist eine Abmahnung erforderlich bevor fristlos gekündigt werden kann.
Eine beharrliche Arbeitsverweigerung berechtigt jedoch grundsätzlich zur außerordentlichen Kündigung (BAG, Urteil v. 21.11.1996, 2 AZR 357/95).
Eine solche beharrliche Arbeitsverweigerung setzt voraus, dass Ihre Mitarbeiterin die ihr übertragene Arbeit bewusst und nachhaltig nicht leisten will.
Dies kann natürlich in den Worten: ""Mit mir brauchen Sie nicht mehr planen." gesehen werden.
Es muss zu vermuten sein, Ihre Mitarbeiterin werde in Zukunft seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen.
Genau diesen Fall haben wir hier:
Die Mitteilung "Mit mir brauchen Sie nicht mehr zu planen" bedeutet nach meinem Verständnis, dass Ihre Mitarbeiterin damit zum Ausdruck bringt, dass sie zum 31.07.2013, also bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr erscheinen wird.
Da die Mitarbeiterin Ihren Arbeitsplatz unentschuldigt verlassen hat und auch als Antwort auf Ihre SMS klar bekundet hat, dass sie nicht mehr erscheinen werde, können Sie den noch bestehenden Arbeitsvertrag fristlos kündigen.
Was nun die SMS vom 17.06.2013 anbelangt, so wird es in der Tat darauf ankommen ab welchem Zeitraum eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit vorliegt. Ist die Mitarbeiterin erst ab dem 17.06.2013 krank geschrieben, so ändert dies nichts an dem außerordentlichen Kündigungsgrund "Arbeitsverweigerung".
Liegt dagegen eine Erkrankung bereits seit dem 13.06.2013 vor, so liegt keine Arbeitsverweigerung vor, da die Mitarbeiterin wegen Krankheit von der Arbeitspflicht insoweit entbunden war.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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Sehr gut !
Dankeschön !
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Darf ich Sie ergänzend fragen:
Haben Sie nachdem die MA am 13.06.2013 den Arbeitsplatz verlassen hat, diese abgemahnt oder aufgefordert wieder zur Arbeit zu erscheinen?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre freundliche Ergänzung.
In diesem Falle ist die Antwort auf Ihre SMS "Mit mir brauchen Sie nicht mehr planen." Beweis für eine beharrliche Arbeitsverweigerung und ermöglicht Ihnen so die fristlose Kündigung.
Hätten Sie diese Äußerung der MItarbeiterin nicht, so müssten Sie vor einer fristlosen Kündigung zunächst abmahnen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt