Freie Mitarbeit und "Rahmenvereinbarung" mit Beraterfirma
Fragestellung
Guten Tag Frau Dr. Koch,
da ich vor gut einem Jahr mit einer Antwort von Ihnen sehr zufrieden war, wende ich mich nun erneut an sie.
Ich starte als Freiberufler in eine Zusammenarbeit mit einer Beraterfirma, für die ich dann für einen Kunden aus der Pharmaindustrie arbeiten soll. Mit den Geschäftsführern der Beraterfirma habe ich mich mündlich auf die Rahmenbedingungen geeinigt. Diese haben die Geschäftsführer formlos in eine Excel-Datei aufgenommen, die ich hier angefügt habe. Die Geschäftsführer möchten einen Ausdruck dieser Datei mit mir unterschreiben - das genüge Ihnen als Arbeitsgrundlage.
Zwei Fragen:
1. Sollte mir dieses Vorgehen auch genügen oder gibt es eine gute/bessere Alternative für mich (und die Beraterfirma)? Muss ich etwas besonderes beachten, um meine Sicherheiten und Rechte zu wahren?
2. Wie sie in der Datei sehen können, verschiebt sich das Zahlungsziel nach einem halben Jahr auf 90 Tage. Die Begründung ist, dass der Kunde eben dieses Zahlungsziel hat (das stimmt). Dies leuchtet mir zwar ein, allerdings könnte es bei einem Konflikt zwischen der Beraterirma und mir doch ungünstig für mich aussehen, wenn ich noch ettliche Tausend Euro zu bekommen habe, fürcht ich. Was schlagen sie vor, macht vielleicht eine Arbeitsrechtsversicherung hier Sinn?
Vielen Dank im voraus
D. V.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Guten Abend,
schön, dass Sie erneut Rat bei mir einholen möchten!
Leider kann ich Ihre Exel-Datei nicht öffnen! Das Format ist bei uns auf dem Rechner nicht erkennbar. Vielleicht können Sie die Datei noch einmal neu abspeichern, oder den Inhalt in ein Word Dokument übertragen?
Sie beginnen also auf der Basis einer freien Mitarbeiterschaft? Eine solche sollte in einem entsprechenden schriftlichen Vertrag über eine freie Mitarbeit geregelt werden. Auf mündliche Vereinbarungen sollten Sie sich nicht einlassen, da diese im Streitfalle von Ihnen bewiesen werden müssten. Wenn diese mündliche Vereinbarungen in der Exel-Tabelle festgehalten sind, müsste ich mir diese auf jeden Fall noch anschauen. Ich gehe aber davon aus, dass diese Tabelle nur als Anlage zu einem ansonsten ordentlich fixierten Vertrag hilfreich für Sie ist.
Was hat Ihr Honoraranspruch mit dem Zahlungsziel des Kunden gegenüber der Beraterfirma zu tun? Erhalten Sie Ihr Honorar erst dann, wenn der Kunde zahlt? Und falls er nicht zahlt? Wer trägt das Ausfallrisiko? Sie sollten hier monatlich Ihre geleisteten Stunden abrechnen.
Wer trägt die Kosten für Auslagen, für Fahrtkosten etc.? Wird Ihnen dort ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt oder müssen Sie diese auf eigene Kosten daheim vorhalten?
Sind Sie darin frei, welche Aufträge Sie annehmen und wann Sie diese bearbeiten? Nur wenn dies grds. der Fall ist, sind Sie freier Mitarbeiter.
Passen Sie auf, dass Sie nicht lediglich einen Vertrag über eine freie Mitarbeit erhalten, sich faktisch aber wie ein Angestellter räumlich und zeitlich einplanen lassen.
Weiteres kann ich sagen, wenn ich den Inhalt der Exel-Tabelle kenne.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin
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danke schonmal für Ihre Antwort. Anbei nun die Rahmenvereinbarung in zwei anderen Dateiformaten in der Hoffnung, dass Sie sie einsehen können.
Wie verhält es sich um Ihre Aussagen nach Einsicht in das Dokument, welches von allen unterschrieben werden soll?
Sollte ich auf einen schriftlichen Vertrag pochen? Wenn ja, gibt es hierzu eine gute Vorlage?
Raten sie mir, das Ausfallrisiko auf die Beraterfirma zu "schieben"? Das wäre eine neue Praxis und hat Konfliktpotenzial - ich bin sehr auf diesen Auftrag erpicht und Kollegen haben sich leider auf dieses Konstrukt bereits eingelassen. Wie ließe sich die Sache mit dem Ausfallrisiko gut regeln, ich habe schon Verständnis dafür, dass die Beraterfirma das Zahlungsziel nicht ausgleichen möchte.
Danke und viele Grüße!
D. V.
leider ist die Tabelle nicht selbsterklärend und ich verstehe nicht, was dort geregelt wird. Diese müsste in einem Gespräch durchgegangen werden. So kenne ich Absprachen über eine freie Mitarbeit jedenfalls nicht.
Ich bin neben meiner eigenen Kanzlei auch noch als Freie tätig und trage auch das Ausfallrisiko. Ich kenne das Problem also und wahrscheinlich wird sich nicht auf eine andere Regelung eingelassen, weil diese dann alle wollten.
Wir haben bereits diverse Verträge über eine freie Mitarbeit für Mandanten aufgestellt, aber immer individuell. Einen Standardvertrag habe ich nicht. Dafür sind die Situationen zu unterschiedlich.
Im Rahmen dieser Plattform ist es nun schwierig, Sie weiter zu beraten. Wir müssten miteinander sprechen, um erst einmal zu klären, was genau nun schon besprochen wurde und wie Sie dies in ein Vertragswerk bringen könnten.
Ich biete Ihnen gerne an, dass Sie sich in der Kanzlei melden. Wir sind im Internet vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin
danke für Ihre schnelle Antwort. Gleichzeitig bin ich jetzt nur bedingt schlauer.
Können Sie mir final bitte folgende Frage beantworten:
Angenommen ich lasse mich auf dieses - offenbar schwer nachvollziehbare - Konstrukt ein, unterschreibe es und es kommt zum Konflikt mit der Beraterfirma, Und ausstehendes Honorar (90 Tage Zahlungsziel) soll nicht ausgezahlt werden - welche Aussichten hätte ich, dieses Honorar einzuklagen?
Eine Einschätzung ihrerseits wäre abschließend sehr hilfreich. Danke und viele Grüße!
leider habe ich erst heute - und da rein zufällig - Ihre weitere Nachricht gesehen. Es wurde mir über die Plattform keine E-Mail-Benachrichtigung über Ihre Nachricht zugestellt. Dies kommt gelegentlich einmal aus technischen Gründen vor. Es war also keine Absicht, denn ich antworte immer innerhalb kurzer Zeit.
Ich muss noch einmal wegen des Zahlungsziels fragen. Kunden erhalten also 90 Tage Zahlungsziel und Sie wiederum erhalten erst dann Ihr Honorar, wenn der Kunde gezahlt hat, also noch später als 90 Tage. Ist dies so richtig? Daran würde dann auch ein Konflikt mit der Beraterfirma nichts ändern. Ihr Zahlungsanspruch bestünde weiter und könnte eingeklagt werden!
Aber was ist für den Fall vereinbart, dass der Kunde an die Beraterfirma gar nicht zahlt? Erhalten Sie dann nach 90 Tagen Ihren Anteil dennoch?
Häufig ist vereinbar, dass der Zahlungsanspruch nur besteht, wenn die Firma selbst auch einen Zahlungseingang verbucht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin