Freiberufliche Nebentätigkeit
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Uhlig,
Ich bin hauptberuflich, Vollzeit, angestellte Krankenschwester und habe seit dem 1.1.2016 eine freiberufliche Nebentätigkeit begonnen (ebenfalls pflegerische Tätigkeit).
Ich werde monatlich eine Honorarabrechnung nach geleisteten Stunden schreiben, da der monatliche Zeitaufwand in dieser Nebentätigkeit unterschiedlich sein wird.
Meine Frage ist nun, wieviel Prozent des “Bruttohonorars“ muss ich für die Steuer zurücklegen?
Ich würde den Teil sparen und am Ende des Steuerjahres dem Finanzamt nach Steuererklärung zahlen.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im voraus
Sabine Maria Wiener
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte Ihnen nachfolgend im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten Ihres vorgetragenen Sachverhalts geben:
Sie erzielen einerseits im Angestelltenverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Hier führt der Arbeitgeber die Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer an das Finanzamt ab.
Dann erzielen Sie ab 01.01.2016 wahrscheinlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Hier stellen Sie Ihre Einkünfte aufgrund einer Einnahme-Überschussrechnung fest. Den Einnahmen stehen Aufwendungen, die Sie individuell mit Ihrer Tätigkeit wie zum Beispiel Telefonkosten, Fahrtkosten, Büromaterial gegenüber. Da ich diese Beträge leider nicht beurteilen kann, wie hoch diese sind, kann ich Ihnen leider keine konkrete Antwort hierauf geben.
Aber ich würde als Richtwert für die Einkommensteuer ungefähr 20-30 % des Ergebnisses (Einnahmen abzgl. Aufwendungen) schätzen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Uhlig, Steuerberaterin
Sie haben eine Frage im Bereich Sonstiges?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Danke!
Vielen Dank für diese prompte Antwort!
Da ich immer vom worst case ausgehe (also wenig Aufwand absetzen kann), weiss ich nun, dass ich mit 30% Spareinlage nichts “böses“ zu erwarten habe.
Erleichtert und mit herzlichem Dank
Sabine Maria Wiener