Fragebogen zur Versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftig..
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Fritsch,
ich habe meine Frau zum 1.6.2017 in meinem Betrieb als Geschäftsführerin angestellt. Nun habe ich den anhängenden Fragebogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses von der DRV erhalten. Mein Geschäft besteht aus zwei Teilen:
1) Gewerbe: Dieses befindet sich noch im Aufbau und erwirtschaftet zur Zeit keinen Gewinn
2) Freiberuflichkeit: Um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten arbeite ich als freiberuflicher IT Projektleiter
Da ich als freiberuflicher IT Projektleiter mit der Gefahr als Scheinselbständiger eingestuft zu werden lebe, würde mich interessieren, ob ich beim Ausfüllen des Fragebogens Fehler machen kann, die dann zwangsläufig zu einer Überprüfung meiner Person führen würde.
Wäre es auch eine Option meine Frau wieder "abzumelden" und auf das Schreiben der DRV mit einem Verweis auf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu antworten?
Vielen Dank,
Jens Strümper
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Herr Strümper,
ich danke ihnen vielmals für Ihr Verständnis und komme schnellstmöglich auf Sie zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
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gerne kümmere ich mich um Ihr Anliegen. Wegen eines medizinischen Notfalls in der Familie werde ich es aber heute nicht schaffen und bitte daher um eine Fristverlängerung bis Samstag. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Beste Grüße
Daniela D. Fritsch
Rechtsanwältin
das ist kein Problem. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihren familiären Notfall.
VG,
Jens Strümper
zunächst möchte ich mich noch einmal ausdrücklich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis bedanken. Mein Sohn war plötzlich und unerwartet im Krankenhaus gelandet, weshalb bei mir zunächst "Stillstand der Rechtspflege" herrschte.
Glücklicherweise hat sich nun aber alles in Wohlgefallen aufgelöst, ich beginne die Arbeitsrückstände aufzuarbeiten und komme auch auf Ihre Anfrage zurück.
Gerne habe ich die von Ihnen hochgeladenen Unterlagen durchgesehen und möchte Ihnen dazu die folgenden Anmerkungen zukommen lassen:
1.
Zunächst einmal möchte ich Sie dahingehend beruhigen, dass Sie keineswegs befürchten müssen, dass die Behörden gegen Sie einen konkreten Verdacht hegen würden.
Die Überprüfung von Anstellungsverhältnissen unter Verwandten ist gesetzlich vorgesehen und wird routinemäßig durchgeführt.
2.
Der erste mögliche "Stolperstein" ist in Punkt 3 auf der ersten Formularseite zu sehen.
Hier wird oft geprüft, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen Arbeitszeit und Vergütung oder auch zwischen Tätigkeit und Nebentätigkeit vorliegt.
Dieses Problem ergibt sich hier nicht: Ihre Frau übt als Lehrerin bereits eine Haupttätigkeit aus, daneben erscheint eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Stundenzahl von 8 Stunden nicht unrealistisch und zu bewältigen. Auch die Vergütung von 500 € ist hierfür angemessen und entspräche bei einer Vollzeitstelle einem Brutto von 2.000 €, was angesichts der geschilderten Bürotätigkeit (administrative Aufgaben) durchaus als marktüblich angesehen werden kann.
3.
Auch Ihre Antworten auf die weiteren Fragen zur tatsächlichen Gestaltung des Arbeitsverhältnisses auf Seite zwei haben Sie in unproblematischer Weise beantwortet.
Probleme kann es insbesondere dann geben, wenn es keine tatsächliche Einbindung in den Betrieb gibt, oder wenn keine Weisungsgebundenheit (verdeckte Selbständigkeit zur Erlangung eines sozialversicherungspflichtigen Status) gegeben ist.
Da die Abführung der Sozialversicherungsabgaben und Steuern sowie der Lohnauszahlung ja nachweisbar sind, haben Sie also auch in diesem Zusammenhang nichts zu befürchten.
4.
Die Frage 4.2 ist noch nicht beantwortet.
Auch im Bereich der Fragen im Abschnitt 4 wird darauf abgezielt zu erfragen, ob wirklich eine abhängige Beschäftigung vorliegt, oder ob der angestellte Angehörige in Wirklichkeit rechtlich oder wirtschaftlich das Unternehmen (mit) dominiert, was hier klar erkennbar nicht der Fall ist.
Auch hier ergeben sich damit keine Stolperfallen.
5.
Auch den ergänzend hochgeladenen Arbeitsvertrag habe ich durchgesehen.
Die darin getroffenen Vereinbarungen passen zu Ihren Antworten und sind auch darüber hinaus nicht bedenklich oder problematisch.
Es ergibt sich damit nach meiner Einschätzung kein Gefahrenpotential für Sie und Ihre Frau, einer Kündigung bedarf es nicht und Sie können den Erhebungsbogen in der vorliegenden Form absenden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte und stehe für eventuelle Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
Es freut mich zu hören, dass es Ihrem Sohn wieder gut geht. Vielen Dank auch für die sehr ausführliche und aufschlussreiche Bearbeitung meines Anliegens. Eine Rückfrage hätte ich zu "2": Meine Frau ist im Moment nicht berufstätig (abgesehen von der Anstellung in meinem Betrieb). Ich habe Lehrerin angegeben, da dies ihr erlernter Beruf ist. Sollte ich besser "Hausfrau und Mutter" schreiben? Zu 4.2 habe ich nun "nein" angekreuzt.
Viele Grüße,
Jens Strümper
gerne komme ich auf Ihre Rückfragen zurück: Selbstverständlich können und sollten Sie den korrekten Beruf Ihrer Frau angeben. Eventuell können Sie zur Ergänzung anfügen "derzeit nicht ausgeübt".
Ein relevantes Problem ist darin jedenfalls nicht zu sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin