Frage zur Teilerwerbsminderungsrente
Beantwortet von Rechtsanwalt Marc Nathmann in unter 2 Stunden
Fragestellung
Ich beziehe seit 08.2012 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und kann bis zu ----.-€ monatlich hinzuverdienen. Ab März 2013 habe Ich ein Patent angemeldet auf das ich jetzt erstmalig aus dessen Vermarktung eine Aufwandsentschädigung für mehrmalige Technische Beratung, und ab 2016 eine jährliche Lizenzvergütung beziehe. Für diese Beratungsätigkeit stelle ich eine Steuerpflichtige Rechnung an den Auftraggeber. Meine Frage: Sind diese Einkünfte an die Renten stelle (LVA Rheinland Pfalz) und an die gesetzliche Krankenversicherung zu melden?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Marc Nathmann
Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihr Vertrauen und beantworte gern Ihre Fragen.
Diese Einküfte sind zu melden. Es handelt sich hier wie Sie mitteilen um zumindest teilweise Beraterhonorare. Entsprechend sind diese Einkünfte als solche aus selbstständiger/ freiberuflicher Tätigkeit zu qualifizieren.
Derartige Einkünfte können sich auf Ihre Rentenansprüche (Hinzuverdienstgrenze) und die Krankenversicherung auswirken.
Mit freundlichen Grüßen
M Nathmann
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Sozialversicherungsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen