Frage zum Arbeitsrecht
Fragestellung
Hallo Hr. Kromer,
da Sie mir jetzt schon sehr kompetent weitergeholfen haben, möchte ich gerne mit einer weiteren Sache auf Sie zukommen.
Ich bin noch bis zum 31.12.2014 offiziell angestellt, befinde mich aber schon im Resturlaub. Ich war dort im Vertrieb tätig und der November mein letzter offizieller Vertriebsmonat. Ich habe ordnungsgemäß zum Ende des Jahres gekündigt und hatte am 08.12. meinen letzten Arbeitstag vor den Resturlaubstagen.
Nun werden wir im Vertrieb nach Erfolg bezahlt, nach einer Provisionsregelung plus Fixgehalt.
Im November, was meinem Arbeitgeber auch klar war, habe ich nochmals absolut knallgas gegeben und wesentlich mehr erreicht als jeh zuvor. Zudem müssen große Deals bei uns immer von der Geschäftsleitung, bzw. deren Vertretung genehmigt werden, bevor diese an den Kunden rausgeschickt werden dürfen. Es geht im Grunde darum, dass ich knapp 205000 EUR Umsatz gemacht habe, man mich aber nur für 142000 EUR Umsatz bezahlen will, laut einer Regel, die in unserem Team noch nie gegolten hat, bzw. völlig unbekannt war. Man tat sich auch besonders schwer mir das glaubhaft zu erklären. Man muss dazu wissen, dass es noch keinem Mitarbeiter gelungen ist, sauber daraus zu kommen, ich dachte ich wäre der ERste, war auch der Erste, der bis zuletzt sauber gearbeitet hat und keinen Aufhebungsvertrag gemacht hat oder einfach gegangen ist, dennoch haben dir mir in meinem Urlaub dann noch einen hinterhergeschoben.
Ich habe Provisionsaufzeichnungen von Stepstone einmal vom 08.12. inkl. der 63000 EUR und dann erneute mir per Post zugestellt vom 17.12. ohne die 63000 EUR. Zudem wurde mündlich mit dem Prokuristen der GF und gleichzeitigem Personalleiter eine Durchschnittsprovision für Dezember und der Quartalsbonus von 1500 EUR versprochen. Wenn ich allerdings jetzt wegen 500 EUR Provisionsdifferenz vor Gericht gehe, habe ich die Angst, dass ich dieses Geld auch nicht mehr bekomme, obwohl ich seit dem 17.12. eh schon diese Befürchtung habe.
Bitte prüfen Sie doch, ob Sie mir dazu eine Auskunft geben können, dann lasse ich Ihnen via Mail alle Informationen zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
A. G.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Lieber Ratsuchender,
gerne lassen Sie mir weitere Informationen per Mail zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
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