Frage zu Testamentsgestaltung
Fragestellung
Sehr geehrter Experte,
als Ehepaar ohne Kinder (auch sonstige Pflichtteils-berechtigte Verwandte gibt es nicht mehr) möchten wir rechtzeitig unseren Besitz testamentarisch regeln, um zu vermeiden, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt.
Der einfache Fall ist das gegenseitige Beerben der Ehepartner. Wir möchten aber auch Fälle wie das folgende Beispiel abdecken:
Angenommen, wir verunglücken bei einer Autofahrt; ein Ehepartner stirbt, der andere kommt schwer verletzt ins Krankenhaus und verstirbt dort nach einer Woche ebenfalls, ohne sich um Testamentsangelegenheiten kümmern zu können.
Im Dateianhang zu diesem Mail habe ich einen Entwurf zur Struktur eines Testamentes beigefügt; diese Struktur würde solche Fälle auch berücksichtigen.
Meine Frage : Wäre ein so aufgebautes Testament rechtsgültig (natürlich unter Beachtung von : komplett handschriftlich, von beiden unterschrieben, bei Gericht hinterlegt) ? Mir macht dabei besonders die 30-Tage-Regelung Sorge; innerhalb dieser Zeit gäbe es ja einen testamentarisch nicht eindeutig definierten "Wartezustand".
Falls ein so gestaltetes Testament nicht gültig wäre, wie könnten wir dann Fälle wie das obige Beispiel sauber testamentarisch regeln ?
Danke für Ihren Ratschlag und freundliche Grüße,
G. V.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrter Ratsuchende,
Ihre Anfrage darf ich auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen gerne beantworten,
Grundsätzlich ist die von Ihnen angedachte 30-Tage-Regelung im Testament unbedenklich. Meist wird bei der Errichtung eines Testamentes nur der Fall des gemeinsamen Versterbens i.S.d. § 11 Verschollenengesetz geregelt.
Sie gehen hierüber hinaus und Regeln einen zeitlichen Abstand von bis zu 30 Tagen. Dies ist von Ihrer grundgesetzlichen Testierfreiheit geschützt.
Ich erachte die Formulierungen "natürlicher Tod", "Unfall" und "unnatürlicher Tod für eindeutig genug. Sie bedürfen daher keiner weiteren Auslegung des Testaments später. Ihr Wille und was Sie damit bezwecken wird bereits aus dieser Formulierung deutlich.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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