Frage zu Markenrecht
Fragestellung
Hallo, wir möchten unser bestehendes Produktlogo ändern, bzw. den verwendeteten Zusatz. Unser Produkt heißt aB-Agenta mit dem Zusatz als Slogan "Die innovative Verwaltungssoftware für Versicherungsvermittler". Dieses möchten wir nun ändern. Der Produktname bleibt, es wird lediglich das Design angepasst. Neu soll aber der Zusatz als Slogan werden. Wir würden gerne "Upgrade your business" verwenden. Nun haben wir gesehen, dass der Zusatz bereits bei anderen Firmen genutzt wird.
Können wir diesen Zusatz trotzdem in Verbindung mit unserem aB-Agenta Logo verwenden oder ist dieser Zusatz rechtlich geschützt?
Unter dem Link "www.artbase-software.de" können Sie unser bisheriges Logo sehen mit dem alten Zusatz, der dann ersetzt wir durch das neue (siehe Anlage).
Freundliche Grüße
Holger Burgard
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Sehr geehrter Herr Burgard,
vielen Dank für die Nutzung von yourxpert.
Ich beantworte Ihr Anliegen auf basis Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung des ausgelobten Betrages folgendermaßen:
Können wir diesen Zusatz trotzdem in Verbindung mit unserem aB-Agenta Logo verwenden oder ist dieser Zusatz rechtlich geschützt?
"Upgrade your business" wird gem. § 8 Abs.2 Nr. 2, 3 MarkenG nicht schutzfähig sein, d.h. auch andere Unternehmer können sich diesen Zusatz nicht als Wortmarke eintragen lassen.
Absolute Markenhindernisse nach § 8 Markengesetz sind u.a.:
(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
2. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,
3. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,
"Upgrate your Business" kann für ein Softwareunternehmen nach Nr. 2 lediglich eine bezeichnung der Art/Erbringung der Dienstleistung sein.
Außerdem besteht dieser Zusatz lediglich aus Angaben, die im allgemeinen Sprachgebrauch üblich sind, vgl. Nr.3.
Eine kurze Recherche bei DPMA hat ergeben, dass bisher weder "Upgrade your business" oder Upgrade-your-business" als Wortmarke eingetragen wurde, siehe angehängte Screenshots. Dies liegt daran, dass hier Schutzhindernisse entgegenstehen, welche einer Entragung entgegenstehen.
Fazit:
Sie können den Zusatz nach dem heutigen Recherstand verwenden.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
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