Frage Vermietung von Brettspielen mit kopierten Handbüchern
Fragestellung
Hallo, Erst einmal vielen Dank für die Möglichkeit mein Anliegen zu schildern. Es geht um folgende Frage: Ich habe vor ein Gewerbe aufzumachen für die Vermietung von Brettspielen. Es geht speziell um Exit-Games von Kosmos. Die Spiele sind so konzipiert dass man beim Spielen ein Handbuch zerschneidet und beschriftet und dadurch ist das spielen nur einmal möglich. Ich würde jetz gerne dieses Handbuch kopieren anstatt dem originalem und dieses beilegen. Es würde sich um eine Vermietung auf Zeit handeln und das Spiel muss wieder zurück geschickt werden an meinen Shop. Ist das rechtlich machbar? Bleibt das Spiel mein Eigentum beim Vermieten? Wie müsste die AGB aussehen? Vielen Dank im Voraus. Bei Rückfragen steht ich jederzeit zur Verfügung. Freundlichen Gruß Patrick Boll
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Antwort von Rechtsanwalt Simon Bürgler
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.
Sie beabsichtigen die Vermietung von Brettspielen (sogenannte „Exit-Games“ von Kosmos). Hierzu möchten Sie die Original-Bedienungsanleitungen kopieren, da diese für die Verwendung der Spiele zerschnitten und beschriftet werden müssen.
Leider muss ich Ihnen davon abraten, diese Geschäftsidee weiterzuverfolgen. Die unerlaubte Vervielfältigung vonOriginal-Handbüchern und die Weitergabe der angefertigten Kopien stellt meines Erachtens eine ziemlich eindeutige Urheberrechtsverletzung zu Lasten des Herstellers dieser Brettspiele dar (bzw. des Unternehmens, das die Nutzungs- und Verwertungsrechte hieran hat bzw. des Urhebers der Handbücher).
Gebrauchsanweisungen sind zwar nicht per se urheberrechtlich geschützt. Ein urheberrechtlicher Schutz erfordert immer einen gewissen Grad einer sogenannten „Gestaltungshöhe“. Insbesondere der Inhalt von Anleitungen oder Handbüchern ist oftmals nicht urheberrechtlich geschützt, da es an der hierfür erforderlichen Gestaltungshöhe fehlt. Denn der Inhalt von Handbüchern beschreibt oft nur Tatsachen.
Problematisch ist dagegen die Darstellung und Gestaltung von Handbüchern, die nahezu immer urheberrechtlichen Schutz genießt. So sind beispielsweise schon Skizzen, die sich in einer Anleitung befinden, nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 des deutschen Urheberrechtsgesetztes geschützt; Fotografien, die sich in einer Anleitung befinden, nach § 72 des deutschen Urheberrechtsgesetztes. Erforderlich ist hierfür sogar nur ein „Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung, das in der Regel bei allen einfachen Fotografien gegeben ist“ (so der Bundesgerichtshof bereits in einem Urteil vom 08. November 1989). Dies dürfte bei den Handbüchern der sogenannten „Exit-Games“ von Kosmos ohne weiteres der Fall sein.
Ob zusätzlich auch noch ein urheberrechtlicher Schutz wegen des konkreten Aufbaus der Handbücher und der Ausdruckweise etc. besteht, müsste man im Einzelfall anhand der jeweiligen Handbücher prüfen.
Sofern Sie Ihre Geschäftsidee daher weiterverfolgen, ohne die vorherige Einwilligung des Herstellers dieser Spiele bzw. desjenigen Unternehmens, das die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Handbüchern inne hat, einzuholen, riskieren Sie eine urheberrechtliche Abmahnung bzw. ein Gerichtsverfahren, gerichtet auf Unterlassung und Schadensersatzzahlung. Der Rechteinhaber ist in einem solchen Fall berechtigt, den Schadensersatz im Wege einer sogenannten Lizenzanalogie zu berechnen. Demnach hätten Sie an den Rechteinhaber den Betrag zu bezahlen, den ein normaler Lizenznehmer bezahlen müsste, wollte er die Handbücher für den für Ihren vorgesehenen Zweck lizenzieren. Ungeachtet dessen, dass es hierfür auf den Einzelfall ankommt (Ausmaß der unerlaubten Weitergabe der Handbücher etc.), würde ich diesen Betrag mindestens auf mehrere hundert Euro schätzen.
Leider kann ich Ihnen hinsichtlich Ihrer Fragestellung keine positivere Auskunft erteilen. Falls Sie Rückfragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Bürgler
Rechtsanwalt
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