Frage Rechtsanwalt für Strafrecht
Fragestellung
Hallo habe mal eine sehr ernste Frage die ich gerne mal beantwortet hätte.
Folgendes ist bei mir vorgefallen. Ich beziehe mich bei meinen Angaben nur auf Fakten.
Bei einer Hausdurchsuchung am 25.03.2015 hat die Kriminalpolizei 20 g Amphetamin sichergestellt. Das sichergestellte Amphetamin gehörte nicht mir, sondern es hat meine Ex Verlobte gehört die es mir gegeben. Das Amphetamin lag schon seit Dezember 2012 hierherum. Also über 3 Jahre. Das hatte ich auch meiner Anwältin mitgeteilt. Sie hat keine Notiz davon genommen, was ich ihr gesagt habe. Den Hintergrund wieso Sie keine Notiz genommen hat, kenne ich sehr gut!! Ein Jahr später am 18.04.2016 wurde ich Verurteilt wegen Besitzes von Amphetamin. Auf meine Angabe, dass dieses Amphetamin von meiner Ex Verlobten her stammt, wurde nicht eingegangen. War diese Vorgehensweise überhaupt in Ordnung und Rechtens? Oder hätte meine Ex Verlobte von der das Amphetamin her stammt, belangt werden können und müssen? Mein Gefühl sagt mir, dass hier etwas nicht in Ordnung ist!
Dazu kommt, dass der Kripobeamte der die 20g Amphetamin sichergestellt hatte, auf seiner Dienststelle das Amphetamin gegen 81g völlig anderes Amphetamin ausgetauscht hatte um mir somit mehr Strafe anhängen zu wollen. Das Amphetamin wurde daraufhin einige Tage später zum LKA Düsseldorf zur Analyse eingeschickt. Was auffällig ist, beim LKA waren es nur noch 62.82g. Also haben ca. 19g gefehlt! Es fand keine Beweiswürdigung vor Gericht statt, indem ich gesagt habe, dass bei mir zu Hause nur 20g waren.
Ich brauche dringend eine richtige Antwort. Falls es notwendig ist, können Sie mich auch unter der Telefonnummer 02721/ 953487 erreichen.
Mit freundlichen Grüßen Dirk
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
Zunächst einmal muss man zwei Teile trennen.
Ohne die Akten zu kennen spricht einiges dafür, dass die gerichtliche Entscheidung nach Sachlage korrekt erging.
Nicht nachvollziehbar ist allerdings die gewählte Verteidigungsstrategie. Es entbehrt jeglicher Grundlage, dass die Besitzverhältnisse hier nicht thematisiert wurden, wenn nicht die eigentliche Eigentümerin geschützt werden sollte.
Insgesamt kann ich nicht verstehen, warum hier nicht aktiv in der Verteidigung eingegriffen wurde. Dieses Vorgehen halte ich für fehlerhaft.
Hinsichtlich der Mengen sind ihre Angaben natürlich ebenfalls problematisch, allerdings ist die Frage, was ich hier von nachzuweisen wäre. Sollten sich diese Unklarheiten auch in den Akten ergeben, so wäre dies natürlich vorrangig ebenfalls im Prozess im Wege einer ordnungsgemässen Verteidigung zu thematisieren gewesen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesem ersten Informationen geholfen zu haben, sollte noch etwas unklar sein, fragen Sie einfach nach.
Mit freundlichen Grüßen
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