Frage bzgl. Angabe von Mieteinnahmen im Ausland
Beantwortet von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo Hr. Ahrens, ich habe meine dt. Steuererklärung für 2015 bereits abgeben und leider versäumt, Mieteinnahmen im Ausland anzugeben. Wie funktioniert das genau? Die Wohnung befindet sich in der USA und ich mache auch jedes Jahr eine US Steuererklärung vor Ort.
Das Finanzamt hat mir geschrieben, dass noch andere Dokumente fehlen und ich würde das gerne jetzt zusammen beantworten. Danke und VG A. Lübbehusen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen erfolgt die Besteuerung in den USA. In Deutschland werden diese positiven Vermietungseinkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt. Negative Einkünfte dürfen nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Art und, aus demselben Staat ausgeglichen werden (§ 2a Abs. 1 EStG).
Sie können nun den Bescheid aus der USA dem Finanzamt vorlegen. Bitte lesen Sie später genau die Erläuterung zu Ihrem Steuerbescheid. Hier wird vermerkt sein, wie diese Einkünfte berücksichtigt wurden.
Sie haben eine Frage im Bereich Doppelbesteuerung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen