Forderungsanspruch
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um Folgendes zum Thema Arbeitsrecht.
Ich bin seit 2007 in einer Firma angestellt und wurde mit der Tarifgruppe 5 eingestellt,nach ca.2 Jahren bin ich runter auf Tarifgruppe 2 und nach weiteren 2 Jahren auf 3 wieder.
Nun wollte ich nachfragen bezüglich einer Gehaltserhöhung.Wird mit zugesichert auf 5 wieder.
Da fiel uns auf,dass mir diese Tarifgruppe von Anfang an zugestanden hätte,laut Manteltarifvertrag.
Nun zu meiner Frage,habe ich Anspruch auf den zu wenig gezahlten Lohn die ganzen Jahre?
Das ist ja eine ordentliche Summe.
Danke für Ihre Hilfe.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in den Arbeitsvertrag und der Tarifvertrag nicht möglich ist.
Wenn Ihnen nach Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem Manteltarifvertrag durchgängig ein höherer Lohn zugestanden hätte, dann könnte unter Umständen ein Anspruch auf Zahlung des zu wenig bezahlten Lohns bestehen. Hierfür ist wie gesagt die Einsicht in die schriftlichen Unterlagen zwingend erforderlich.
Ein Problem, das sich ergeben könnte, ist, dass im Rahmen von Arbeitsverhältnissen unabhängig von der regelmäßigen Verjährungsfrist grundsätzlich Ausschlussfristen zu finden sind. Sie schließen Ansprüche aus, wenn diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht und dann eingeklagt werden.
Ich kann Ihnen gerne anbieten, Sie in der Sache zu vertreten, wenn Interesse besteht. Schicken Sie mit hierzu die Unterlagen an meine Emailadresse, die im Internet ohne Weiteres zu finden ist, damit ich mir ein abschließendes Bild anhand der Unterlagen machen kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen,wenn ich Sie beauftrage,mich zu vertreten.
Die Unterlagen habe ich nun alle zusammen.
Ich habe keine Rechtschutz.
Mit freundlichen Grüßen,
A.Kuberkiewicz
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage:
Ich müsste mir als erstes den Arbeitsvertrag sowie den Tarifvertrag, der für Sie gilt, anschauen und prüfen. Schicken Sie mir den Vertrag. Je nach Umfang und Komplexität kann ich dann die Kosten für die Prüfung mitteilen. Googeln Sie mich und Sie finden dort meine Emailadresse, unter der Sie mich kontaktieren können.
Gruß