Forderung
Fragestellung
Guten Tag Herr Pilarski,
mein Lebensgefährte ist selbstständig und wartet seit dem 01.04.2016 auf seine Forderung. Es ging um uhrsprünglich Ca. 5000€ ( inzwischen 5400€ zzg. 8% Verzugszinsen ).
Zwei Mahnungen sind ungeachtet geblieben seitens Schuldners.
Es existiert eine Rechnung, in der ersichtlich ist, das mein Lebensgefährte Dienstleistungen erbracht hat.
Die Monate davor erfolgte die Tilgung der Forderung fast problemlos. Doch nun sieht es so aus, als würde sich der Schuldner weigern zu zahlen.
Der Schuldner ist momentan in Miami und hat dort ein Gewerbe angemeldet. Seine Konten sind in der Vollmacht eines Rechtsanwalt in Hamburg. Es wurde des Öfteren bestätigt, das der Anwalt das Geld bereits überwiesen hätte, was allerdings nicht den Tatsachen entspricht.
Nun die Frage: was können wir machen, um unser Geld zu bekommen? Es geht momentan um unsere Existenz, da durch den Forderungsverzug wir nicht in der Lage sind unsere eigenen Rechnungen, geschweige denn unsere Miete zu zahlen.
Vielen Dank im Voraus
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich entschuldige mich zunächst, die Anfrage fand sich in meinem Spam-Ordner wieder, sodass ich erst die Verlängerung der Deadline erhalten habe.
Zwischen Ihrem Lebensgefährten und dem Auftragnehmer ist ein Vertrag zustande gekommen. Da eine Rechnung für die erbrachte Dienstleistung erstellt und dem Schuldner zugeschickt wurde, dürfte die Forderung auch fällig sein. Wenn der Schuldner nichts zu der gestellten Forderung vorträgt, scheint diese unstreitig zu sein.
Zunächst wäre die Gegenseite unter Fristsetzung außergerichtlich zur Zahlung der Forderung aufzufordern, wobei zu empfehlen ist, dass dies durch einen Anwalt erfolgt, der Ausführungen zur Sach- und Rechtslage macht.
Sollte die Frist erfolglos ablaufen, müsste sodann Klage beim zuständigen Gericht erhoben werden.
Ich kann Ihnen gerne anbieten, den Fall für Sie zu übernehmen, wenn Sie mich direkt beauftragen würden. Kontaktieren Sie mich hierzu unter info@rechtsanwalt-pilarski.de. Ich würde noch diese Woche ein entsprechendes Schreiben aufsetzen, damit Ihr Lebensgefährte schnellstmöglich seine Forderung erfüllt erhält. Hier wäre es wahrscheinlich effektiv den Anwalt der Gegenseite, da dieser scheinbar mit der Begleichung von Forderungen und der Regelungen der Angelegenheiten des Schuldners betraut ist, zur Zahlung aufzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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Danke für Ihre Antwort.
Wie viel würde das denn kosten Sie den Fall übernehmen zu lassen?
Lg
die außergerichtlichen Kosten würden 480,20 zuzüglich Umsatzsteuer betragen. Diese Kosten würde die Gegenseite tragen müssen, weil die sich im Verzug befinden dürfte.
MfG Pilarski
Rechtsanwalt