Fitnessstudio Karte geliehen
Fragestellung
ich habe die fitnessstudiokarte meiner kollegin benutzt, die wegen eines bandschibenvorfalles nicht mehr trainieren kann. an der rezeption hat man mir die karte abgenommen, sich meine personalien notiert. meiner kollegin wurde telefonisch angekündigt, dass nach rücksprache mit "dem chef" vielleicht fristlos gekündigt wird, hat dann aber auch wieder den beitrag per lastschriftverfahren abgebucht. kann meine kollegin das geld zurückfordern? kann sie kündigen?kann sie oder ich strafrechtlich belangt werden?
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
nur wenn im Vertrag die Übertragung auf eine Dritte Person AUSDRÜCKLICH vereinbart worden ist, wäre Ihr Verhalten rechtlich zulässig gewesen.
Fehlt es an einer solchen Regelung, bedarf es zur Studionutzung Dritter der Einwilligung des Betreibers. Dieses hat seinen Grund darin, dass bestehende Verträge einzuhalten sind und es dem Betreiber nicht zugemutet werden darf, eine ansich vertragsfremde Person im Studio aufzunehmen, trainieren zu lassen.
Dass Ihnen die Karte abgenommen worden ist, ist also rechtlich nicht zu beanstanden.
Allerdings muss die Karte auf Verlangen an Ihre Kollegin herausgegeben werden.
Denn die (ansich möglich gewesene) fristlose Kündigung durch den Betreiber wird durch die Einziehung der Beiträge nicht mehr zulässig sein.
Ihrer Kollegin steht wegen des Vorfalls (noch) kein außerordentliches Kündigungsrecht zu (wenn die Übertragung an Dritte nicht ausdrücklich zugelassen gewesen ist); das würde sich erst dann ändern, wenn die Karte auf Verlangen nicht an Ihre Kollegin zurückgegeben wird.
Möglich ist aber eine Kündigungsmöglichkeit wegen des Bandscheibenvorfalls, wenn ein Arzt bescheinigt, dass nicht vertragsgemäß trainiert werden kann/darf (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.1997, Az.: 32 C 3558/96)..
Solange besteht der Vertrag fort und Ihre Kollegin kann das abgebuchte Geld nicht zurückfordern.
Eine strafrechtliche Verfolgung wird nach Ihrer Schilderung nicht zu befürchten sein.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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