Firmenwagen privat nutzen
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bekomme einen Firmenwagen und habe beiliegende Zusatzvereinbarung zum unterzeichnen erhalten.
Deshalb moechte ich Sie bitte diese rechtlich gegenzulesen und mir Informationen zu geben was nicht tragbar ist.
Ich wohne ca. 58 km einfachvon der Arbeitsstaette entfernt.
Vielen Dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Die Nutzung des Fahrzeuges zu privaten Zwecken ist nur in einem angemessen Rahmen erlaubt. Diese Regelung ist wenig präzise und erlaubt dem Arbeitgeber bei unangemessener Nutzung Sanktionen. Sicherlich ist die Klausel, wenn das Arbeitsverhältnis reibungslos verläuft, unproblematich. Sollte sich das Arbeitvserhältnis mal in ein angespanntes Verhältnis wandeln, ist eine solche Klausel ein geegnetes Mittel um Druck auszuüben. Insoweit sollte hier eine Präzisierung erfolgen, ob eine Kilometerbegrenzung für den privaten Bereich gemeint ist. Im weiteren kann der Arbeitgeber den Vertrag über die Nutzung des Firmenfahrzeuges mit einer Frist von einem Monat zum Montsende kündigen.
2. Der Arbeitgeber kann Ihnen das Fahrzeug bei einer Freistellung von der Arbeitsleistung entschädigungslos entziehen, was nicht zwingend und damit verhandelbar ist.
3. Das Fahrzeug muss in einer Garage untergebracht werden, Ziffer 4.1, was sicherlich auch gegenüber der Versicherung so angegeben wird. Die Kosten für die Garage haben Sie zu tragen.
4. Sie sollten noch abklären, wie hoch die Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung ist, da Sie hierfür insbesondere bei Schäden, die auf einer Privatfahrt veranlasst wurden, haften.
Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden haften Sie in Höhe des Schadens der aus einer Erhöhung des Schadensfreiheitsrabattes folgt. Bei fahrlässigen Schäden erfolgt eine Quotelung des Schadens. Nach der Rechtsprechnung ist der Schaden aber insgesamt auf drei Monatsgehälter beschränkt.
Im übrigen ist diese Zusatzvereinbarung in Ordnung.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und einen ersten Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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