Firmenfahrzeuge/private Nutzung/ Abrechnung
Fragestellung
Bin Gesellschafter-Geschäftsführer eines Handwerksbetriebes mit 6 Mitarbeitern und Aushilfen bei Bedarf.
Zur Zeit laufen über die Fa. eine Limousine und ein Cabrio (jeweils ca 90% betriebliche Nutzung
belegt durch vorschriftsmäßige Führung von Fahrtenbüchern. Sowie ein Transporter ohne private Nutzung.
Geplant ist die Anschaffung eines weiteren Fahrzeuges das auf den Betrieb angemeldet werden soll aber auch privat genutzt wird zu wahrscheinlich ca. 50%. Ebenfalls durch Fahrtenbuch belegt.
Frage gibt es hier vom Steuerrecht her Einschränkungen oder Begrenzungen bzgl. der Anzahl der Fahrzeuge im Verhältnis zur Größe des Betriebes? Oder kann ich das neue Fahrzeug wie geplant zum Einsatz bringen?
Mein ständiger Steuerberater meint, ich solle dies neue Fahrzeug, sozusagen um dem FA im Vorfeld "Den Wind aus den Segeln zu nehmen", die 1Prozent Regelung anwenden und zusätzlich Fahrtenbuch führen. Später könne man dann ja, wenn sich das als ungünstig für mich erweist immer noch auf nur Fahrtenbuch umstellen.
Ich empfinde das als unnötigen vorauseilenden Gehorsam...?
mfG heinz H.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert beantworte ich Ihnen gerne die gestellten Fragen aufgrund der gewünschten Detailtiefe und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu dem Sachverhalt verändern das rechtliche Ergebnis.
Es gibt grundsätzlich keine Beschränkung. Wenn Ihre Fahrtenbücher nicht durch Fehler verworfen werden haben Sie gute Aussichten, dass der PKW wie geplant angesetzt werden kann.
Es gibt nur einige Feinheiten zu beachten, wenn die Nutzung unter 50% betrieblicher Anteil liegt, wäre eine 1%-Regelung überhaupt nicht möglich. Bei einer Nutzung von mehr als 50% macht es schon Sinn eine Günstigerprüfung mit der 1%-Regelung vorzunehmen.
Einen Fall muss ich aber auch noch erwähnen bezüglich eines Zahnarztes, der ebenfalls ein teuren PKW (300.000,00 €) im Betrieb hatte mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch. Er konnte die Kosten nicht in voller Höhe absetzen, weil die Jahreskilometerleistung bei ca. 2.000 km lag und somit nicht für den Betrieb notwendig war. Bei einer sehr niedrigen Laufleistung müssen Sie also auch aufpassen.
Gerne stehe ich für Rückfragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
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