Finanzdienstleistung Gewerbe Erlaubnisse
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin eine Spanische Unternehmer mit Teilnahme in mehrere kleine Unternehmen und wohne in Spanien auch wenn ich oft nach Deutschland fahre. In nächsten Monaten würde ich gern ein neues Geschäft in Deutschland anfangen. Die Idee ist Kapitaldarlehen leihen und die entsprechenden Zinsen zu verlangen. Wohnsitz wird das Unternehmen in Deutschland haben, bei einem Beratungsunternehmen das um die Buchung, usw sich kümmern wird. Kapital zu verleihen wird von dem Stammkapital kommen, also wird alles in Deutschland behaltet in eine deutsche Konto.
Wo ich mich Sorgen mache ist mit dem Gewerbe und Erlaubnisse. Von was ich in Internet recherchiert habe, ist es mir klar geworden dass normalerweisse Kreditdienstleister eine Erlaubnis von Bafin brauchen. Das kann ich natürlich verstehen um Betrüge zu vermeiden usw. Meine Fragen wären:
- Wenn ich auch Teilnahme in den Unternehmen die das Kredit bekommen immer hätte, würde ich das Erlaubnis noch brauchen? Könnte man das als "Gruppe" laut deutsches Recht verstehen?
- Welche Tätigkeit sollte ich dann in dem Gewerbe anmelden?
- Wenn ich Kredit an Unternehme gebe wo ich keine Teilnahme habe, würde ich dann unbedingt eine Erlaubnis brauchen? Könnte man irgend eine Tätigkeit anmelden wo ich das machen könnte wo ich keine Erlaubnis bräuchte?
- Wenn man Erlaubnis braucht, kann man ohne sie die Tätigkeit schon anfangen wenn man sie beantragt hat? (anscheinend kann die Erlaubnis lange Zeit brauchen)
Vielen Dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage erlaube ich mir leider ein wenig verspätet auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt zu beantworten.
1. Geben Sie als Gesellschafter Darlehen an die Gesellschaft, so bedürfen Sie hierfür keiner Erlaubnis.
2. Darlehen an Gesellschafter, an denen Sie als Gesellschafter oder sonst wie Anteile halten, bedürfen auch keiner gewerblichen Anmeldung.
3. Aus § 34 c, d oder i GewO bedarf die gewerbliche Vermittlung von Darlehen einer Erlaubnis. Sie würden aber nicht zwei Parteien (Darlehensnehmer und Darlehensgeber) zusammen führen, Sie würden selbst an Dritte ein Darlehen herausgeben. Auch hierfür sehe ich keine Erlaubnispflicht. Aus dem Darlehen könnten Ihnen allenfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen entstehen (Zinsen), diese wären in Deutschland zu versteuern.
4. Erlaubnisse im gewerberechtlichen Sinne haben stets konstitutiven Charakter, dies bedeutet das erst mit der Erlaubnis eine Tätigkeit begonnen werden kann. Sie müssen also warten, bis Sie die Erlaubnis haben, bevor Sie anfangen können.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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vielen Dank für Ihre Antwort die mir sicher helfen wird. Leider, sicher wegen meine begrenzte Deutsche Kenntnisse, kann ich erstes Teil der Antwort 3 nicht ganz verstehen. Diese Antwort ist Schlüsselinformation für mich und deswegen bitte ich Ihnen sie besser, oder einfacher, zu erklären.
Das war die Frage:
Wenn ich Kredit an Unternehme gebe wo ich keine Teilnahme habe, würde ich dann unbedingt eine Erlaubnis brauchen?
Das haben Sie beantwortet:
"Aus § 34 c, d oder i GewO bedarf die gewerbliche Vermittlung von Darlehen einer Erlaubnis. Sie würden aber nicht zwei Parteien (Darlehensnehmer und Darlehensgeber) zusammen führen, Sie würden selbst an Dritte ein Darlehen herausgeben. Auch hierfür sehe ich keine Erlaubnispflicht. "
Zuerst sprechen Sie über zwei Parteien, dann über eine Dritte. Das ist mir nicht klar.
Also, von das alles verstehe ich das wenn ich z.B eine Gewerbe als "Unternehmensberatung" anmelde und dann bestimmte Darlehen an manche Unternehme mache, muss ich keine Erlaubnis beantragen. Ist es so?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
tut mir leid wegen meiner Verzögerung. Jetzt kann ich Ihnen endlich antworten.
Wenn Sie als Unternehmensberater Darlehen an andere Firmen herausgeben, dann brauchen Sie dafür erst einmal keine Erlaubnis, da haben Sie recht.
Vergeben Sie immer wieder Darlehen an Dritte und verdienen damit auch Geld so wird aber irgendwann eine Gewerbsmäßigkeit eintreten, Sie müssten dann ein Gewerbe anmelden.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
vielen dank
Mit freundlichen Grüßen