Filialkauf
Fragestellung
Hallo,
ein Elektronik Geschäft hat mir beim Kauf einer Ware auf der Rechnung den richtigen Rechnungsbetrag ausgewiesen, mit dem Hinweis, dass von diesem Betrag noch ein Gutschein-Betrag an der Kasse abgezogen würde. Konkret: Rechnungsbetrag 1.599,- EUR, Gutschein abzuziehen 300,- EUR - ergibt einen zu zahlenden Betrag von 1.299,- EUR.
Nun wurden mir jedoch (Zahlung mit EC Karte) 999,- EUR abgebucht. Der Markt verlangt nun (nach einigen Monaten), die Zahlung der Differenz i.H.v. 300 EUR.
Der Kassenbeleg bezieht sich auf die Rechnung (per Angabe der Re-Nr.), weist jedoch die 1.299,- EUR aus (Rechnungsbetrag 1.599,- EUR) und mein EC-Zahlungsbeleg weist die 999,- EUR aus, die ich bezahlt habe.
Mir ist dies an der Kasse nicht aufgefallen.
Wie ist hier die Rechtslage? Muss ich die 300,- EUR bezahlen? Hat der Markt "Pech" gehabt?
vielen Dank und schöne Grüße
Daniel Weisz
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
leider müssen Sie die € 300 nachzahlen. Die Rechnung zeigt deutlich, dass der Kaufvertrag über den höheren Betrag zustande gekommen ist.
Der Kassenbeleg über den niedrigeren Preis ist angesichts des Verweises auf die Rechnung lediglich ein tatsächlicher Fehler des Kassierers und hier unbeachtlich.
Bei Verständnisproblemen oder Fragen stellen Sie bitte eine Rückfrage über die Kommentarfunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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