Ferienwohnung- Schadenersatz
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Daniel Hersterberg , vermiete eine Ferienwohnung, vor 2 Wochen hatte ich in der Wohnung Urlauber. Sie sind angekommen haben sich die Fewo angesehen und sind die volle Urlaubszeit geblieben ohne sich zu beschweren oder sich mehr bei mir zu melden auch nach dem ich bei der Abreise für die Schlüsselübergabe sie verabschiedet habe. Nach ein Paar Tage nach dem Sie schon gegangen waren bekommen ich eine e mail von einer der Urlauber ( es waren 3 Personen) , dass Sie mit der Wohnung sehr unzufrieden waren,da in meiner Anzeige die Wohnung mit 2 Schlafzimmer beschrieben wird tatsächlich ist aber 1 Schlafzimmer und 1 Wohnschlafzimmer getrennt von einander und deshalb Schadenersatz von 100 € von mir anfordern und wenn ich es bis zum einem bestimmten Datum nicht bezahle , drohen Sie mir mit schlechte Werbung im Internet sowie mit eine Anzeige und Schadenersatz. ich habe mich bei Ihnen entschuldig falls Sie sich in der Wohnung nicht wohlgefühlt haben und Ihnen eine Gratis Übernachtung angeboten das lehnen Sie aber ab Sie wollen 100€ Jetzt weiße ich nicht wie ich mich verhalten soll,für mich sieht es nach einer Erpressung nach, den während der Zeit in der Sie in der Wohnung waren hat mich keiner von Ihnen Kontaktiert um Missverständnisse und eventuelle Problem zu beseitigen falls es welche da waren.Ich hatte keine Möglichkeit mich zu Rechtfertigen. Erst nach dem Sie alles benutzt und konsumiert haben , senden Sie mir Ihre Forderungen. Darf man einfach so Schadenersatz fordern? Wie soll ich jetzt vorgehen? Soll ich die 100 € Bezahlen, können Sie mich Anzeigen und Schadenersatz fordern?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Ratsuchender,
Bei der Beantwortung Ihrer Frage muss man das juristische vom tatsächlichen trennen.
Juristisch gesehen haben sie zwar eine unglückliche Formulierung gewählt, die vielleicht ein andere Wohnung darstellt. Allerdings ist der Mieter hier eingezogen und hat den Zustand nicht bemängelt.
Bei einer mangelhaften Ferienwohnung stünde dem Mieter ein Minderungsrecht zu, dies halte ich jedoch mangels entsprechender Anzeige in vorliegendem Fall für problematisch. Darüber hinaus kann man durchaus vertreten, dass er zwei getrennte Schlafzimmer vorhanden sind, wobei ich die vollständige Beschreibung nicht kenne.
Darüber hinaus kann man durchaus vertreten, dass ihr zwei getrennte Schlafzimmer vorhanden sind, wobei ich die vollständige Beschreibung nicht kenne.
Tatsächlich stellt sich die Frage, was passiert. Eine negative Bewertung ist ebenso problematisch, sofern diese sich auf die Anzahl der Schlafzimmer bezieht, da ja offenbar unstreitig die Formulierung in der Anzeige nicht ganz zutreffend war.
Daher sollte aus rein wirtschaftlichen Überlegungen überdacht werden, hier nicht diesen Schadenersatz, der in dieser Form juristisch nicht existiert, zu bezahlen. Anderenfalls besteht das Risiko, dass es auf zwei Rechtsstreit hinausläuft, die dann gegebenenfalls mit einer Vergleich und höheren Kosten entstehen.
In der momentanen Situation würde ich den Reisenden als Ersatz für seine Unannehmlichkeiten ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht aus Kulanz einen Betrag von 50 bis 75 Euro anbieten, um die Sache zu erledigen.
Mit freundlichen Grüßen
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