Ferienwohnung Abrechnung
Fragestellung
Ich habe eine Ferienwohnung. Meine Schwester hat im selben Haus auch eine Ferienwohnung und wohnt auch dort. Die beiden Wohnungen werden im selbsn Portal vermarkete in einer Anzeige wo die beiden Wohnnungen zum Mieten angeboten werden.
Sie soll meine mit betreuen auch was die Abrechnung angeht.
Ist es so möglich: Meine Schwester schickt die Rechnungen an die Kunden.
Sie rechnet dann abzüglich ihrer Kosten mit mir ab.
Muss die Rechnung auf mich laufen oder kann die auch auf meine Schwester stellen
Könnte Sie die Wohnung mit den flexiblen Einnahmen auch mieten von mir und mir monatlich die jeweiligen Einnahmen überweisen.
Wie ist das rechtlich vor dem Finanzamt, was müssen wir beachten?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Abend,
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Da Sie hinsichtlich Ihrer Fewo der Vermieter sind, müssen Sie auch als Aussteller der Rechnung erscheinen, da steuerlich Sie die Leistung erbracht haben.
Dabei spielt keine Rolle, ob Sie faktisch selber handeln oder sich durch Ihre Schwester vertreten lassen.
Die Möglichkeit, dass Ihre Schwester die Wohnung von Ihnen anmietet und monatlich Einnahmen überweist, ist widersprüchlich.
Wenn sie anmietet, muss sie an Sie eine Miete zahlen; diese Miete müssen Sie versteuern.
Die Erträge aus der Weitervermietung sind steuerlich Ihrer Schwester zuzuordnen und damit von ihr zu versteuern.
Von daher sollten Sie die Vermietung Ihrer eigenen FeWo auch in Ihrem Namen vornehmen, damit die steuerliche Zuordnung klar ist.
Ihre Schwester sollte also die Ihnen gehörende Fewo nicht in eigenem Namen, sondern in Ihrem Namen vermieten.
Mit freundlichen Grüßen
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