Felgen
Fragestellung
Schönen guten tag.
Und zwar geht es um Felgen die von dem Grundstück von einem freund gestohlen wurden. Sie waren imme in einer großen Art Scheune gelagert. Er hat sie dann in den Hof gestellt, über Nacht wurden sie dann gestohlen. Bei der Polizei wurde alles aufgenommen. Wo sie standen, wann es ungefähr passiert sein muss. Der Freund fühlt sich in keiner Schuld und möchte mir die Felgen nicht ersetzen. Wie geht es nun weiter? Was kann ich rechtlich machen?
Mfg Benedikt König
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Nach Ihrer Darstellung des Sachverhalts ist von einem sog. (unentgeltlichem) Verwahrungsverhältnis auszugehen, vgl. § 688 BGB. Allerdings ist die Abgrenzung zu einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis, aus dem Sie keine Ansprüche herleiten können, schwierig.
Für das Bestehen eines wirksamen Verwahrungsvertrages tragen Sie jedenfalls die Darlegungs- und Beweislast.
Wird die Aufbewahrung unentgeltlich übernommen, so hat der Verwahrer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, vgl. § 690 BGB.
Die Haftung Ihres Freundes beschränkt sich insoweit auf die eigenübliche Sorgfalt. Hier hat er aber schon grob fahrlässig gehandelt, weil er die Felgen über Nacht in den Hof gestellt hat, von wo sie dann entwendet worden sind.
Vor diesem Hintergrund können Sie einen Schadensersatzanspruch gegenüber Ihrem Freund geltend machen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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